Baugrundstück || Mehrfamilienhaus || plus 3 Einfamilienhäuser
Liebe Interessentin,
lieber Interessent,
wir freuen uns über Ihren Besuch und Ihr Interesse an dieser Immobilie.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Besichtigungstermine stimmen wir telefonisch ab und werden selbstverständlich ausschließlich als Einzeltermine durchgeführt.
Herzliche Grüße
Ihr Team von Rudkowski&Hag
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Das Grundstück liegt im sogenannten Speckgürtel der Großstadt Köln, sowie in hervorragender Anbindung an weitere Städte wie zum Beispiel Pulheim, Leverkusen und Düsseldorf.
Das Umfeld ist geprägt durch eine Mischung aus urbanem und dörflichem Charakter.
Mit einer Größe von ca. 1003,00m Fläche ist das Grundstück im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken überproportional groß. Es hat eine Grundstücksbreite von rund 14,30 m und eine Grundstückstiefe von ca. 70m.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 1.3B der Stadt Pulheim.
"WR - II - o - GFZ 0.8 - DN 0/30"
Aktuell ist das Grundstück mit einem kleinen freistehenden Einfamilienhaus bebaut. Um den Ansprüchen unserer Zeit nach Wohnraum, unterschiedlichen Wohnideen und Freiraum gerecht zu werden, ist eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus für drei Parteien, sowie drei Einfamilienreihenhäusern möglich.
Geplant sind 2-geschossige Gebäude mit Staffelgeschoss. Die Erreichbarkeit der Tiefgaragenstellplätze, sowie der Reihenhäuser erfolgt über eine seitlich angegliederte Zufahrt. Aufgelockert durch die Anordnung von Grün und einer Spielfläche für Kinder, begrünten Flachdächern und der Anpflanzung von heimischen Gehölzen wird ein grüner dörflicher Charakter erhalten.
Das Mehrfamilienhaus bietet Raum für 2 Wohneinheiten mit ca. 122.00m* und einer Staffelgeschosswohnung mit ca. 75.00m Wohnfläche. Die Reihenhäuser bieten Familien Raum von ca. 113.00m Wohnfläche. Zusätzliche Nutzflächen finden sich den Kellergeschossen der jeweiligen Gebäude.
Stellplätze für die Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses finden sich in der Tiefgarage und vor dem Gebäude. Jeweils ein Stellplatz ist jedem Reihenhaus zuordnet. Sollten entsprechend der Stellplatzsatzung (Stand Januar 2020) zwei Stellplätze je Einfamilienhaus notwendig sein, können diese ebenfalls im hinteren Bereich angeordnet werden.