ELVIRA! Pullach - ERBBAURECHT - Tolles Grundstück in sehr guter Lage
. Grundstück für die Errichtung eines Doppelhauses im Erbbaurecht zu vergeben. Bauvoranfrage ist im Genehmigungsverfahren
. Vergabeverfahren (Laufzeit bis vorläufig XX.XX.2024)
. Wertgesicherter Erbbauzins / Jahr:
Gebäudeablöse: 0,- € (als Mindestangebot)
. Erbbaurechtsvertrag:
Das Anwesen wird im Erbbaurecht (mit Gebäudeablöse) vergeben. (Kein Verkauf im "Volleigentum"). Ein entsprechender Erbbaurechtsvertragsentwurf liegt vor. Der/die Bewerber:in muss sich mit dem Erbbaurechtsvertragsentwurf einverstanden erklären. Es ist keine individuelle Verhandlung möglich. Das neu zu bestellende Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 75 Jahren. Gerne können Sie sich anhand des beigefügten Infoblattes "Erbbaurechtsvergabe" zum Thema "Erbbaurecht" entsprechend informieren.
. Vergabeverfahren:
Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Vergabeverfahren. Beim Vergabeverfahren können Sie Ihr Angebot individuell abgeben. Ihr abzugebendes Angebot hat dabei zwei Bestandteile - den jährlichen Erbbauzins (wertgesichert), sowie die Gebäudeablöse für das vorhandene Gebäude. Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Das Mindestangebot für die Gebäudeablöse liegt bei 0,- €.
Sie haben die Möglichkeit ein schriftliches Angebot bei uns abzugeben.
Herr
Bernd Süßmilch
ELVIRA Immobilien GmbH
Stichwort "Berchemstraße 25"
Schönfeldstraße 21
80539 München
oder per Email an bernd.suessmilch@elvira-immo.de
Der Grundstückseigentümer behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wem und zu welchen Bedingungen das Anwesen im Erbbaurecht (mit Gebäudeablöse) vergeben wird.
Die genauen Details zum Ablauf erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Auf Nachfrage erhalten Sie von uns:
o Erbbaurechtsvertragsentwurf
o Selbstauskunftsformular
. Bei Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages entsteht eine Vermittlungs- und/oder Nachweisgebühr für den Käufer/Erbbaurechtsnehmer in Höhe von 0,-€
Weitere Kosten für den Käufer:
o Notarkosten und Grundbuchamt: ca. 2,0 % aus der Gebäudeablöse und dem Kapitalwert des
Erbbauzinses.
o Grunderwerbsteuer: 3,5 % aus der Gebäudeablöse und dem Kapitalwert des Erbbauzinses.