Exklusive 2-Zimmer-Neubauwohnung
Ausgangspunkt des Baukonzeptes war, eine zukunftssichere Heiztechnik in einem großen Mehrfamilienhaus umzusetzen, und gleichzeitig moderate Kaufpreise für die 18 Wohneinheiten zu gewährleisten. Herausgekommen ist dieses moderne Null-Energie-Haus nach KfW 55 Standard.
Der zum Jahresende 2024 bezugsbereite Neubau zeigt schon von außen, dass hier für die Zukunft geplant wurde. Die zeitgemäße Fassadendämmung mit Trespa-Platten ist gleichzeitig ein dekoratives Stilmittel, das dem rechteckigen Gebäude im Zusammenspiel mit dem Staffelgeschoss eine leichte und optisch ansprechende Struktur gibt.
Mit einer großen PV-Anlage auf dem Flachdach und einem zusätzlichen Batteriespeicher wird eine autarke Beheizung des Hauses - ohne anfallende Heizkosten - angestrebt. Die Wohnungen werden mit Fußbodenheizung und einer eigenen Belüftung sowie Warmwasserbereitung ausgestattet.
Zu jeder Wohnung gehört ein Abstellraum, der auch Platz für die Waschmaschine bereithält, außerdem eine Terrasse, Loggia oder eine extra große Dachterrasse für die Penthäuser. Die Erdgeschosswohnungen erhalten ein Sondernutzungsrecht an den dazugehörigen Gartenflächen. Ansonsten bietet das Haus überraschend unterschiedliche 2-4 Zimmer-Grundrisse für jeden Geschmack.
Vom typischen Single bis hin zu Paaren und jungen Familien, alle finden hier ein zeitgemäßes Zuhause. Bei ersteren sollen sich besonders auch Senioren angesprochen fühlen. Nicht nur die schwellenlos geschnittenen Wohnungen, auch der eigens für Rollatoren geplante Abstellraum am Lift im Erdgeschoss, machen den Alltag äußerst komfortabel.
Hinzu kommt das Angebot, über einen Kooperationspartner Sozialdienstleistungen zu buchen: Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, bis hin zu Pflegeleistungen können individuell in Anspruch genommen werden.
Auch für Kapitalanleger ist eine dieser Wohnungen eine zukunftssichere Investition. Als Vermieter haben Sie hier Rechtssicherheit, was die künftigen Energie-Anforderungen an Bestandsgebäude mit sich bringen.
>> FÖRDERMITTEL
KfW
Das Haus gilt als "Klimafreundliches Wohngebäude der Stufe 1" und erfüllt damit die Bedingungen des gleichnamigen KFW-Förderprogramms. Je Wohnung können Sie ein Darlehen von bis zu 100.000 € zu einem verbilligten Zinssatz in Anspruch nehmen, mit Laufzeiten bis zu 35 Jahre und bis zu 10 Jahre Zinsbindung. Dies gilt für Privatpersonen und Investoren. Aktuelle Konditionen und Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de Kredit 297,298 oder bei Ihrer Bank.
>> AfA
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Abschreibung von Neubauprojekten auf den Weg gebracht. Die Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus.
Degressive AfA mit 6 % für 6 Jahre
. Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
. Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden.
. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
. Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
. Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen.
. Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 rechtswirksam geschlossen werden.
. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Beispielrechnung:
Bei 400.000 € Investitionskosten (Kauf- und Kaufnebenkosten) sind es im ersten Jahr 24.000 € (6 % von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 € (400.000 € abzüglich der 24.000 € vom ersten Jahr = 376.000 € Restwert).