Bieterverfahren - Ebensee/Seelage - Schönes Haus mit Werkstatt/Garage, Carport und Seeblick - Zweitwohnsitz möglich!
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Dieses schöne Haus liegt in Ebensee ca. 100m vom Traunseee entfernt. Kindergarten, Schule, Ärzte, öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, sowie sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten erreichbar.
Das Haus wurde in Ziegelmassivbauweise/Fachwerk errichtet und hat eine Fläche von ca. 120m². Das Haus teilt sich auf wie folgt:: Erdgeschoss: Vorraum, Wohn-Essbereich, Küche, Bad/Dusche, WC, Heiz-Technikraum, Kellerraum. Obergeschoss: Stiegenaufgang, Vorraum, Bad/Badewanne, WC, 2 Schlafräume. Dachboden.
Dem Haus zugehörig ist, ein Dachboden, eine Terrasse, ein schöner Garten, eine großzügige Terrasse, eine Werkstatt/Garage mit ca. 100m² Nutzfläche, ein Carort und ein Kellerraum. Detailinformationen bzw. einen Plan lasse ich Ihnen gerne auf Anfrage zukommen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 751m². Die Liegenschaft setzt sich aus 3 Parzellen zusammen.
Der schöne Garten, die Terrasse, die Werkstatt/Garage, der Kellerraum, das Carport, die ca. 3-4 freien verfügbaren Parkplätzen, die Möglichkeit des Zweitwohnsitzes, der Seeblick und die Seelage runden dieses Angebot ab.
Im Falle einer positiven Vermittlung stellen wir eine Provision in der gesetzlichen Höhe von 3,6% (inkl. der gesetzlichen Ust.) vom Gesamtkaufpreis in Rechnung.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Hinweis: Beim Bieterverfahren handelt es sich um keine Versteigerung oder Auktion, es gibt insbesondere keinen Zuschlag. Es ermöglicht mehreren Interessenten, zu gleichen Bedingungen, verbindliche Angebote zu legen. Sowohl beim Höchstgebot bzw. auch beim Sofortkaufanbot bleibt es ausschließlich dem Verkäufer vorbehalten, das Angebot anzunehmen!