22 Bauplätze im Baugebiet Kollenpohl der Stadt Fürstenau suchen einen neuen Eigentümer
Die Kreissparkasse Bersenbrück vermarktet 22 Bauplätze aus ihrem eigenen Bestand im 3. Bauabschnitt des Baugebietes "Kollenpohl" der Stadt Fürstenau. Seit Anfang des Jahres wird das Gebiet durch die Firma Dallmann erschlossen und mit den entsprechenden Kanälen, Leitungen und einer Baustraße versehen, um eine Bebauung zu ermöglichen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein, so dass potentielle Bauherrn Anfang 2024 ihren Traum und ihre Vorstellung vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand verkauft. Die Kosten der Erschließung und die späteren Kosten des Endausbaus werden nach Abschluss der Maßnahmen den Eigentümern von der Stadt Fürstenau in Rechnung gestellt. Nach grober Kostenschätzung werden diese insgesamt zwischen 30,-- und 40,-- Euro/m² betragen. Wenn wir Ihr Interesse an einem Grundstück im Kollenpohl geweckt haben, fordern Sie sich unter www.ksk-bersenbrueck.de/kollenpohl die Unterlagen zu Ihrem Wunschgrundstück an. Das Baugrundstück ist innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Vorgaben aus dem B-Plan Nr. 56 Kollenpohl:
Im Jahr 2018 erfolgte die 2. Änderung des B-Plan Nr. 56 Kollenpohl. Alle Grundstücke können nunmehr 2-geschossig bebaut werden. Die Grundflächenzahl wurde von 0,3 auf 0,4 angehoben. Die Traufenhöhe wurde auf maximal 6,5 Meter über Erdgeschoss-Fußboden und die Gebäudehöhe auf maximal 9,5 Meter über Erdgeschoss-Fußboden festgesetzt. Je Grundstück sind maximal 2 Wohneinheiten erlaubt.
Im Jahr 2022 erfolgte die 3. Änderung des B-Plan Nr. 56. Hier wurden in 2 Teilbereichen aufgrund der Verkleinerung von Baugrundstücken neue Baugrenzen festgelegt, um eine Bebauung ohne Grenzbebauung auch in diesen Teilbereichen zu ermöglichen.
Ebenfalls 2022 trat die 4. Änderung in Kraft. Hier wird die Anlage von flächigen Stein-, Schotter-, oder Kiesbeeten und/oder Kunststoff-Folienabdeckungen im Vorgartenbereich untersagt. Grundstücke sind nunmehr mit standortgerechten, heimischen Gehölzhecken einzufrieden. Kombinationslösungen mit Zäunen sind zulässig, sofern diese von der Straßenseite aus optisch nicht in Erscheinung treten. Zur erschließenden Verkehrsfläche ist die Höhe auf maximal 0,80 Meter begrenzt.