Bieterverfahren: Grünland in Ortsrandlage von Veenhusen
Die Verkaufsfläche besteht aus zwei Flurstücken, die örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden, mit einer Gesamtfläche von 11.953 m². Der Zuschnitt ist unregelmäßig und gliedert sich eine nördliche und eine südliche rechteckige Fläche, die über einen schmaleren Grundstücksstreifen verbunden sind.
Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit der tatsächlichen Nutzung Grünland und Siedlungsgrünfläche beschrieben. Die überwiegende Nutzung, rd. 1,0 ha, ist vor Ort entsprechend Grünland; die sogenannte Siedlungsgrünfläche ist teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Eine Bewirtschaftung der Flächen erfolgt nicht. Das Grünland ist mit Binsen und Seggen bestanden.
Die gesetzliche Klassifizierung weist die Bodenschätzung überwiegend als Grünland auf Sandstandort und geringfügig als Sand mit Moorboden aus. Es handelt sich um künstlich veränderte Böden, Tiefkultur, mit einer Grünlandzahl von 34 und für den anmoorigen Boden mit einer Grünlandzahl von 32.
Eine direkte Anbindung an die Schulstraße ist nicht vorhanden. Die Zuwegung erfolgt über einen, mit einer Bitumendecke versehenen Privatweg. Die Erschließung ist über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht dinglich im Grundbuch des belasteten Grundstücks gesichert. Es ist als Grunddienstbarkeit das Recht eingetragen, von der Schulstraße über dieses Wegegrundstück, in voller Länge zu fahren und zu gehen und alle für die Nutzung des hier angebotenen Verkaufsgrundstücks üblichen Leitungen anzulegen und instandzuhalten.
Das Flurstück 100/49 ist im Bereich des schmalen Grundstücksstreifens (zwischen den Wohnhäusern Schulstraße 48 und Heidestraße 31a) mit einem Leitungsrecht (Grunddienstbarkeit) belastet. Dem Berechtigten ist gestattet, die bereits vorhandene Stromleitung zu nutzen und im Übrigen in einem drei Meter breiten Korridor alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten.
Das in Abteilung II des Grundbuchs dinglich gesicherte Leitungsrecht ist vom Käufer zu übernehmen. Die übrigen Eintragungen werden mit dem Verkauf gelöscht.
Die vorstehenden Hinweise zum Zustand des Verkaufsobjektes sind nicht als abschließende Auflistung möglicher Eigenschaften und Mängel zu verstehen, sondern stellen lediglich eine Auswahl der wesentlichen Aspekte dar.