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Reiterhof zum Kauf 11.000.000 € 778 m²<br/>Fläche 186.000 m²<br/>Grundstück Weilheim Weilheim in Oberbayern 82362

Reiterhof zum Kauf
11000000 €
778 m²Fläche
186.000 m²Grundstück
Weilheim, Weilheim in Oberbayern (82362)

Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
EQUITHUN Pferdeimmobilien- und Betriebsberatung
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Frau Gräfin von Thun
EQUITHUN Pferdeimmobilien- und Betriebsberatung

Preise

Kaufpreis
11.000.000 €

Provision für Käufer
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt. von derzeit 19 %) des beurkundeten Kaufpreises, fällig und verdient mit Rechtswirksamkeit des notariellen Kaufvertrages.

Merkmale und Ausstattung

  • Denkmalschutz-Afa

RESERVIERT: Luxusreitanlage mit historischem Wohnhaus

DIESES OBJEKT IST MOMENTAN FÜR EINEN KUNDEN RESERVIERT. WIR BIETEN VERGLEICHBARE OBJEKTE IM DISKRETVERKAUF AN. GERNE ERHALTEN SIE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN.
Wir bieten dieses Anwesen im exklusiven Alleinauftrag des Eigentümers an. Sie erhalten nachfolgend Vorabinformationen und bei konkretem Interesse ein aussagekräftiges Exposé des Anwesens.
Die Reitanlage der Luxusklasse erhebt sich auf einer leichten Anhöhe mit malerischem Ausblick. Durch den Torbogen erreicht man den Innenhof des historischen Wohnhauses. Mit äußerster Liebe zum Detail saniert, bleiben im Haupthaus keinerlei Wünsche an höchsten Wohnkomfort offen. Hierbei wurden die denkmalschutzrechtlichen Vorschriften selbstverständlich eingehalten. Die ehemaligen Stallungen schließen sich auf beiden Seiten des Wohnhauses an und wurden in Gäste- bzw. Personalwohnungen umgebaut.
DISKRETVERKAUF: Auf Wunsch der Eigentümer werden keine Innenaufnahmen der privaten Räumlichkeiten veröffentlicht.

Partnerservices

Lage

DISKRETVERKAUF: Der Standort des Anwesens wird auf Wunsch der Eigentümer nicht veröffentlicht. Das Objekt befindet sich in schönster Lage Bayerns mit sehr guter Verkehrsanbindung nach München. Gerne erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage.

Weitere Informationen

Rechtliche Hinweise Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte (istockphoto.com): Titel: id1182982501 helivideo, Bild 2: id533500197 NicolasMcComber, Bild 3: id1354194748 Jennifer Breasbois, Bild 4: id521039472 castenoid, Bild 5: id521039384 castenoid, Bild 6:id1324699276 Evrymmnt. Bild 7: id1503298001 24K-Production.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Energie und Bauzustand

Energieausweis

Ein Energieausweis ist für diesen Gebäudetyp nicht notwendig.

Weitere Services

Anbieter der Immobilie

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Frau Gräfin von Thun
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