Möblierte und ausgestattete Drei-einhalb-Zimmerwohnung in Anger
Möblierte und ausgesattte Ferienwohnung im 1. OG eines Zweifamilienhauses in ländlicher Umgebung in Anger.
Die Drei-einhalb-Zimmerwohnung mit ca. 75 m² liegt im 1. Obergeschoss, verfügt über einen Ost-Balkon.
Die Wohnung bietet Platz für 2 – 5 Personen. Die Wohnung ist sehr gut und geschmackvoll möbliert.
Die Wohnung verfügt über eine großzügige Wohnküche und drei separate Schlafzimmer.
Alle Räumlichkeiten außer Bad und Küche sind mit einem allergikerfreundlichen Parkettboden ausgelegt.
Der überdachte Balkon bietet einen herrlichen Blick auf die Berge und ins Grüne
und ist mit Balkonmöbeln ausgestattet. WIFI ist vorhanden.
Die Wohnküche ist mit einer Eckbankgruppe mit Tisch und und Stühlen ausgestattet. Der Küchenraum ist mit E-Herd mit Ceranfeld und Backofen, einen mit Holz befeuerbaren Herd, Mikrowellenherd, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher und allen gebräuchlichen Haushaltsutensilien ausgestattet.
Das größere Schlafzimmer verfügt über ein feststehendes Doppelbett mit Federkernmatratzen und Lattenrosten, einen Kleiderschränke, ein Fernseher ist vorhanden.
In dem Raum befindet sich auch ein Kachelofen, der von der Küche aus beheizt werden kann.
Das zweite Schlafzimmer verfügt über Doppelbett, einen Kleiderschrank und eine großflächigen Wandfernseher,
das dritte, kleine Schlafzimmer verfügt über ein Einzelbett, einen Tisch mit Stuhl und einen Kleiderschrank.
Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne, eine Duschkabine und und ein Handwaschbecken. Eine Waschmaschinen steht ebenfalls zur Verfügung.
Das WC ist separat untergebracht. Handtücher, Küchenhandtücher und Bettwäsche werden gestellt.
Mit Rücksichtnahme auf die nachfolgenden Gäste ist das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet. Gegen das Rauchen auf dem überdachten Balkon ist nichts einzuwenden. Haustiere sind nur nach vorheriger Rücksprache gestattet. Die Hausordnung ist einzuhalten.
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WLAN steht zur Verfügung.
Eine Waschmaschine steht im Badezimmer zur Verfügung.
Es handelt sich um Nichtaucherquartiere. Rauchen vor dem Haus und im Garten ist zulässsig.