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Helle, großzügige 4-Zimmer-Woh
Diese helle und gut geschnittene 4-Zimmer-Wohnung bietet Ihnen auf großzügigen 117 m² eine angenehme Wohnatmosphäre und überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung.
Zimmeraufteilung:
- 1x Wohnzimmer
- 2x Schlafzimmer
- 1x Kinderzimmer / Arbeitszimmer
- 1x Küche
Küche:
Die separate Küche ist ideal für die Zubereitung leckerer Mahlzeiten und lässt sich problemlos mit modernen Geräten ausstatten.
Diele:
Der breite Flur bietet viel Platz für Ihre Garderobe.
Bad:
Das Badezimmer ist ein echtes Highlight: Es ist mit weißen Fliesen in stilvoller und einheitlicher Optik ausgestattet, die für ein modernes Ambiente sorgen. Das Badezimmer bietet reichlich Platz und ist mit einer Dusche, Badewanne und einem Handtuchtrockner ausgestattet. LED-Scheinwerfer sorgen für eine angenehme, helle Beleuchtung, die das gesamte Bad in einem freundlichen Licht erstrahlen lässt.
Bodenbeläge:
In den Wohnräumen wurde ein hochwertiger Laminatboden verlegt, der für eine angenehme Haptik und pflegeleichte Oberfläche sorgt.
Fenster:
Die Wohnung ist mit Kunststofffenstern ausgestattet, die für eine gute Wärmedämmung und einen hohen Schallschutz sorgen.
Kellerraum:
Ein zusätzlicher Kellerraum bietet ausreichend Stauraum für Ihre persönlichen Dinge.
Diese Wohnung eignet sich ideal für Familien oder Paare, die Wert auf eine stilvolle, gut durchdachte Wohnumgebung legen.
Sonstiges
Der Vermieter sucht einen langfristigen Mieter und strebt deshalb eine Mindestmietdauer von 4 Jahren (48 Mietmonaten) an. Die Mindestmietdauer bezeichnet die Zeit, für die ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter gültig ist, bevor er ordentlich von einer der Parteien gekündigt werden kann. Die Mindestmietdauer verpflichtet beide Seiten dazu, für eine bestimmte Zeit auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zu verzichten.
Zur Klarstellung: sollte der Mieter innerhalb der vereinbarten Mindestmietdauer das Mietverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen, wird der Vermieter den Mieter selbstverständlich dabei unterstützen, dass das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden kann. Grundvoraussetzung für eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses innerhalb der vereinbarten Mindestmietdauer ist das Vorhandensein eines geeigneten Nachmieters. Alternativ besteht für den Mieter das Recht zur Untervermietung.
Zögern Sie nicht und vereinbaren einfach einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns! Dieses Angebot ist unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Der Grundriss ist nicht maßstabsgetreu und unverbindlich – alle Masse sind eigenverantwortlich vor Ort eigenständig zu überprüfen.
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Serviceleistungen: Hausmeister