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Sonstiges
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Für die Richtigkeit der Grundrisse wird keine Gewähr übernommen.
Einhaltung Geldwäschegesetz:
Identifikationspflicht von Immobilienkunden durch unsere Immobilienmakler
Alle Immobilienmakler sind verpflichtet, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes einzuhalten und die Identität des Immobilienkunden festzustellen, daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das heißt, das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf und die damit einhergehende Verschleierung der wahren Herkunft des Geldes soll dadurch unterbunden werden.
Bitte beachten Sie: Laut Geldwäschegesetz (GWG) §4, sind wir dazu verpflichtet, bereits bei der Besichtigung einer Immobilie die Identität des Interessenten anhand eines gültigen Personalausweises zu prüfen und festzuhalten. Die Legitimationsdaten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Geldwäscheprävention erhoben, verarbeitet und genutzt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer werden die Daten gelöscht.
Wir bitten Sie daher, zu Besichtigungs- oder Beratungsterminen immer Ihren gültigen Ausweis mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1