1050m² Grundstück im Außenbereich gemäß §35 BauGB Abs. 1 - München Lochhausen
Wir präsentieren Ihnen ein ca. 1050m² großes Grundstück im Münchner Westen, bei dem sowohl Kapitalanleger als auch Privatanleger die Möglichkeit haben, ein interessantes Investment zu tätigen. Derzeit ist das Grundstück ausschließlich durch Strom erschlossen und wird als Grünfläche ausgewiesen.
Das Areal befindet sich im Außenbereich und unterliegt den Bestimmungen des §35 BauGB. Im Außenbereich darf gemäß §35 BauGB Abs. 1 nur in Ausnahmefällen gebaut werden. Privilegierte Vorhaben können jedoch unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden, sofern öffentliche Belange nicht dagegen sprechen und eine ausreichende Erschließung gewährleistet ist.
Zu den privilegierten Vorhaben zählen unter anderem land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe oder Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation dienen.
Im Bereich der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe können hier beispielsweise Stallungen, Scheunen, Lagerhallen oder ähnliches gebaut werden.
Auch der Anbau von Obst oder Gemüse sowie der Betrieb von Vieh- und Geflügelhaltung sind auf einem solchen Grundstück im Außenbereich möglich.
Gartenbaubetriebe können hier beispielsweise Gewächshäuser oder Folientunnel errichten und den Anbau von Pflanzen oder Gemüse in größerem Umfang betreiben.
Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation können beispielsweise der Bau von Wasserversorgungsanlagen, Wärmekraftwerken, Strommasten oder Telekommunikationsmasten sein.
Wichtig ist dabei, dass die Bebauung im Einklang mit den Vorschriften des Baurechts und der Bauordnung steht und öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld eine rechtsverbindliche Auskunft von der zuständigen Behörde einzuholen, um sicherzustellen, ob für das Bauvorhaben im Außenbereich eine Genehmigung erforderlich ist.
Insgesamt bietet dieses Grundstück eine seltene Gelegenheit, um in einer idyllischen Lage im Außenbereich zu bauen. Mit seinen 1050 m² Größe und seiner Ausrichtung nach Süden bietet es eine Vielzahl von Möglichkeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbaubetriebe und Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation.
Ob das Grundstück in Zukunft als Bauland ausgewiesen wird, lässt sich nicht vorhersehen. Die Entscheidungen der zuständigen Behörden hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die in der Zukunft nicht vorhersehbar sind und sich auf den Immobilienmarkt auswirken können.
Eine Besichtigung des Grundstücks ist jederzeit möglich, da es sich in unverbauter Lage befindet. Sie sind herzlich eingeladen, das Areal nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu erkunden.
Damit wir Ihre Anfrage zügig und erfolgreich bearbeiten können, bitten wir Sie darum, das Anfrageformular vollständig auszufüllen. Unvollständige Anfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.