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Maklercourtage / Geldwäsche
PROVISIONSHINWEIS:
Mit Ihrer Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Alexander Denneberg Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Alexander Denneberg Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die Firma Alexander Denneberg Immobilien gegen Rechnung zu zahlen. Die Käuferprovision beträgt 2,975 % inkl. der gesetzlichen USt.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Alexander Denneberg Immobiliendie nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.