STEUERN IN VERMÖGEN UMWANDELN
Die Entscheidung, in eine Neubau-Eigentumswohnung zu investieren, bietet zahlreiche Vorteile, die weit über den Erwerb von Wohneigentum hinausgehen. In einer Zeit, in der finanzielle Märkte zunehmend volatil und unsicher erscheinen, gewinnt die Immobilie als stabile und wertbeständige Anlageform immer mehr an Bedeutung. Neubau-Wohnungen vereinen moderne Bauqualität mit hohem Wohnkomfort und bieten gleichzeitig eine Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Egal, ob als Kapitalanlage, zur Eigennutzung oder zur Absicherung des Ruhestands - eine Investition in eine Neubau-Wohnung ist ein Schritt in Richtung finanzieller Sicherheit und Unabhängigkeit:
# Stabile Werte in turbulenten Zeiten - Investieren Sie in eine Neubau-Eigentumswohnung und sichern Sie sich langfristige Wertsteigerung sowie Schutz vor Marktschwankungen.
# Passives Einkommen generieren - Schaffen Sie sich eine verlässliche Einkommensquelle durch Mieteinnahmen, der Schlüssel zu einem entspannten Lebensabend.
# Schutz vor Inflation durch Sachwerte - Immobilien bieten einen natürlichen Inflationsschutz, Ihre Investition wächst im Wert, während der Geldwert erhalten bleibt.
# Eigenkapitalaufbau mit strategischem Weitblick - Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung als effektives Instrument zum Vermögensaufbau und legen Sie den Grundstein für eine stabile finanzielle Zukunft.
# Langfristige Planungssicherheit - Immobilien sind eine bewährte Anlageform mit verlässlichen Cashflows, die Ihnen hilft, Ihre Altersvorsorge sicher und präzise zu planen.
# Steuervorteile nutzen - Profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen bei Ihrer Investition in eine Wohnung, um Ihre Rendite zu maximieren. Wer sich derzeit mit dem Neubau oder dem Erwerb von Mietwohnungen beschäftigt, kann von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Über Jahre hinweg war die steuerliche Förderung für Wohnungsinvestoren eher begrenzt - doch nun werden sie vom Fiskus deutlich besser unterstützt. Das seit Ende März 2024 geltende Wachstumschancengesetz macht dies möglich. Es sieht milliardenschwere Steuerentlastungen vor, insbesondere für Unternehmen. Diese Vorteile gelten jedoch auch für alle, die ihr Privatvermögen in neue Mietwohnungen investieren. Zwei neue Abschreibungsmöglichkeiten machen den Neubau von Wohnungen für Investoren besonders attraktiv.
1) Die degressive Abschreibung nach §7 Abs.5a EstG
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Mit dem im Frühjahr 2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz ist mit § 7 Abs. 5a EStG eine neue degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Investitionen in den Wohnungsbau eingeführt worden. Wer eine Mietwohnung baut oder erwirbt, kann nun jährlich 5% der Herstellungskosten abschreiben, anstatt wie bisher nur 3%. Die Abschreibung gilt nur für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Gebäude, soweit diese Wohnzwecken dienen. Ein besonderer Energie-Effizienzstandard ist - anders als für die Sonderabschreibung nach § 7 b EStG - nicht einzuhalten. Es gilt die allgemeine Voraussetzung, dass das Gebäude die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standards 55 erfüllen muss, der für Neubauten gilt, mit deren Bau seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurde. Eine Baukostenobergrenze oder eine Höchstbemessungsgrundlage gibt es - anders als bei der Sonderabschreibung nach § 7 b EStG - nicht. Maßgeblich ist in diesem Fall der Kaufvertrag. Dieser muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Um nur den Erwerb neuer Wohnungen zu fördern, muss der Lastenwechsel noch im Jahr der Fertigstellung stattfindet.
2) Die Sonderabschreibung nach §7 b EstG
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Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit, mit Mietwohnungen Steuern zu sparen: Die Sonder-AfA belohnt Investitionen in energieeffizienten und nachhaltigen Neubau. Durch § 7 b EstG werden die Herstellung und die Anschaffung neu gebauter Mietwohnungen begünstigt. In den ersten 4 Jahren können jährlich bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese den energetischen Gebäudestandard EH40/QNG erfüllen. Anders als bei der neuen degressiven AfA, gibt es für die Sonderabschreibung eine Baukostenobergrenze. Diese ist von 4.800 Euro auf 5.200 Euro je Quadratmeter erhöht worden. Begünstigt sind außerdem nun Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.000 Euro anstatt bisher 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dabei werden auch Nebenräume, die zusammen mit der Wohnung genutzt werden, berücksichtigt. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom März 2023 hat der Gesetzgeber den Förderzeitraum für die Sonderabschreibung bis zum 30.9.2029 verlängert. Mit dem Bau der Wohnungen muss nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 begonnen worden sein. Dies gilt - anders als bei der degressiven AfA - auch für den Erwerb der Wohnung.
Beide Abschreibungsmöglichkeiten können gleichzeitig und nebeneinander in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen beider Vorschriften erfüllt sind. Allerdings gelten für beide Abschreibungsmöglichkeiten unterschiedliche Voraussetzungen. Wer diese kennt und geschickt kombiniert, kann das Maximum an Steuerersparnissen erzielen.
Die hier angebotene Wohnung erfüllt die Voraussetzungen für die Nutzung dieser steuerlichen Vorteile. Mit modernem Design, klaren Linien, funktionalen Grundrissen und einem erprobtem Möblierungskonzept garantiert diese Wohnung exzellente Vermietungsmöglichkeiten an eine Breite Zielgruppe wie Auszubildende, Singles, Senioren und Pendler. Die Wohnungsgrundrisse können individuell nach den Vorstellungen des Käufers angepasst werden.
Die zukunftsweisende Vorrüstung für E-Mobilität und die moderne Videosprechanlage mit Anbindung ans Smartphone sind wegweisend zeitgemäß. Selbstversorgung über Balkonkraftwerke und das Nachhaltigkeitskonzept "greenConcept" mit einer hocheffizienten Wärmepumpenheizung sind weitere Highlights. Besonderheiten:
Das Gebäude wird nach höchsten Energiesparhaus-Standards errichtet
(Kfw-Standard-NH40-PLUS mit QNG-Siegel). Aufgrund der hohen Energieeffizienz stehen den Käufern eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Auch die monatlichen Nebenkosten liegen deshalb weit unter vergleichbaren Objekten.
Die Kosten für die Erstvermietung werden vom Bauträger übernommen.
Fertigstellung voraussichtlich im IV. Quartal 2025.
Der Kaufpreis ist entsprechend gesetzlicher Regelung gemäß MaBV in Raten zu zahlen. (Fälligkeit nach Baufortschritts-Katalog).
Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein, um Ihre individuellen Investitionsmöglichkeiten beim Erwerb der hier angebotenen Wohnung zu besprechen. Darüber hinaus verfügen wir über ein umfangreiches Portfolio an Neubau-Wohnungen und Pflegeappartements in Crailsheim sowie deutschlandweit.