Acker- und Grünlandfläche mit Lysimeteranlage zur Boden- und Ertragsanalyse
Hinweis vorab: Der Verkauf erfolgt mittels Bieterverfahren. Der hier aufgeführte Kaufpreis ist als Kaufpreisvorstellung anzusehen, letztlich erfolgt der Verkauf zum Höchstgebot (ausführliche Informationen zum Verkaufsverfahren siehe Bereich "Sonstiges").
Das zu veräußernde Grundstück besteht aus einer Ackerfläche (Flurstück 71, Fläche: 7.298 m²) sowie einer Grünlandfläche mit Lysimeteranlage (Flurstück 69, Fläche: 12.321 m²). Bis 2023 wurde die Liegenschaft durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW genutzt.
Auf der Ackerfläche wurde in den letzten Jahren überwiegend Getreide (insbes. Mais) angebaut, die Ackerzahl beträgt in der relevanten Bodenrichtwertzone 54, die Ertragsmesszahl somit entsprechend ca. 3.940. Ein Gestattungsvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung dieser Fläche ist kurzfristig kündbar.
Das Flurstück 69 ist mit einem Büro-/Werkstattgebäude (sanierungsbedürftig, insbes. Dach), einem Pumpenhaus in Beton-Massivbauweise und einem Gebäude mit zwei Kunststofftanks für Flüssigstoffe sowie einer Schachtanlage für Lysimeter bebaut. Zudem ist das Flurstück 69 zwecks Absenkung des Grundwasserspiegels mittels Pumpe mit einer Spundwand umgeben.
Die Lysimeteranlage wurde ca. 1990 errichtet. Sie besteht aus einer Schachtanlage aus WU-Beton, in die zwei Reihen mit 22 senkrecht im Boden stehenden Röhren eingelassen sind. Die Schachtanlage ist hydrostatischem Druck ausgesetzt, sie würde ohne die planmäßige Absenkung des Grundwasserspiegels ab einem Grundwasserstand von ca. 65 cm unter Bodenniveau auftreiben. Daher wird mittels zweier Pumpen Wasserhaltung betrieben.
Zwischen den Flurstücken 69 und 71 befindet sich ein Entwässerungsgraben, dieser wird nach Auskunft des Liegenschaftsamtes (Kreis Heinsberg) zu jeweils 50% dem westlichen und dem östlichen Flurstück zugeordnet und von diesen mitgenutzt.
Nutzungsperspektive:
Gemäß Ausweisung im Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht ist das Bewertungsobjekt Teil der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, nachdem zumindest Teile der Liegenschaft (Furstück 71) als Ausgleichsflächen vorgesehen sind. Bisher sind beide Flurstücke als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Ackerfläche (Flurstück 71) als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Für das Flurstück 69 ist weiterhin eine Nutzung als "Fläche besonderer funktionaler Prägung, Bildung und Forschung" vorgesehen.
Das Objekt befindet sich im nicht erschlossenen Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4802-0007. (Bau-) Vorhaben sind daher nur gemäß § 35 BauGB möglich, zudem ist bei der weiteren Nutzung u.a. die ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg zu beachten.
Als Nutzungsperspektive für das Flurstück 69 denkbar sind sowohl ein Abriss der zur Lysimeteranlage gehörenden Gebäude, ein Teilabriss mit einer Verfüllung der Schachtanlage sowie eine Weiternutzung der Lysimeteranlage. Da über die vorhandene Pumpenanlage der Grundwasserspiegel unterhalb des Flurstück 69 abgesenkt werden kann, wären auch Ertragsvergleiche zwischen Ackerfläche (normaler Grundwasserstand) und Bereich Lysimeteranlage (abgesenkter Grundwasserspiegel) möglich. Für derartige Ertragsvergleiche wurde die Liegenschaft vor Einbau der Lysimeteranlage bereits genutzt.
Künftige Nutzungen / Baumaßnahmen sind vom Käufer mit den relevanten Behörden (insbes. Gemeinde Waldfeucht, Kreis Heinsberg) abzustimmen. Inwiefern die o.g. Nutzungen mit der vorhandenen Anlage tatsächlich möglich sind, ist vom Käufer in eigener Verantwortung zu klären, der Verkäufer übernimmt keine Garantie/Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der Anlage.