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Grundstück zur Versteigerung · provisionsfreiPreis auf Anfrage
Elmenhorster Weg, Lichtenhagen, Rostock (18109)
Grundstück zur Versteigerung · provisionsfrei
Preis auf Anfrage
Frau Sibylle Berndt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
3,6/5Bewertung: 3,6 von 5 Sternen
Preise
Preis auf Anfrage
Provision für Käufer
provisionsfrei
Merkmale und Ausstattung
- bebaubar nach §34 Nachbarbebauung
- voll erschlossen
Immobilienausschreibung für ein gemeinschaftliches Wohnformprojekt
Als Eigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot für das nachstehende, unbebaute Grundstück ein Erbbaurecht zum Zweck der Wohnnutzung zu vergeben.
Lagebezeichnung: Elmenhorster Weg 36 in Rostock - Lichtenhagen
Katasterangaben: Gemarkung Lütten Klein, Flur 3, Teilfläche aus Flurstück 34/17 ca.1.733 m² groß, unvermessen
Ziel der beschränkten Ausschreibung:
Die Ausschreibung richtet sich an Bau- und Nutzergruppen, die das gemeinschaftliche Wohnprojekt als Bauherr selbst planen, bauen, finanzieren und gemeinsam nutzen sowie die Wohneinheiten nach Fertigstellung an ihre Gruppenmitglieder vermieten. Eine Bau- und Nutzergruppe wird als dauerhafter Zusammenschluss von Menschen verstanden, die freiwillig und bewusst bestimmte Bereiche ihres Lebens räumlich und zeitlich miteinander teilen. Die Umsetzung des Wohnprojektes durch eine Teilung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und wird deshalb ausgeschlossen.
Das Wohnen in urbanen Gemeinschaften ist immer begehrter und trifft bundesweit auf starke Nachfrage. Dieser Trend gilt auch für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wo sich bereits mehrere Wohnprojekte für Hausgemeinschaften unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen etablieren konnten. Diese gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen sollen kommunal gestärkt werden. Der Neubau vielfältiger und nachgefragter Wohnqualitäten zugunsten von Haushalten mit unterschiedlichen Wohnbedürfnissen und Einkommen ist dabei von großer Bedeutung. Die Vielfältigkeit der Wohnraumversorgung soll gesteigert und die Stadtentwicklung zukunftsfähig und klimaschonend ausgerichtet werden
Darum möchte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock das ausgeschriebene Grundstück für ein kleineres Wohnprojekt mit einer gemeinschaftlichen Wohnform anbieten. Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden die Grundstücke für Wohnprojekte mit einer gemeinschaftlichen Wohnform im Rahmen eines wettbewerblich organisierten Konzeptverfahrens vergeben. Es handelt sich dabei um ein Ausschreibungsverfahren, in dem die Qualität der eingereichten Nutzungs- und Planungskonzepte anhand von festgelegten Kriterien bewertet wird.
Lagebezeichnung: Elmenhorster Weg 36 in Rostock - Lichtenhagen
Katasterangaben: Gemarkung Lütten Klein, Flur 3, Teilfläche aus Flurstück 34/17 ca.1.733 m² groß, unvermessen
Ziel der beschränkten Ausschreibung:
Die Ausschreibung richtet sich an Bau- und Nutzergruppen, die das gemeinschaftliche Wohnprojekt als Bauherr selbst planen, bauen, finanzieren und gemeinsam nutzen sowie die Wohneinheiten nach Fertigstellung an ihre Gruppenmitglieder vermieten. Eine Bau- und Nutzergruppe wird als dauerhafter Zusammenschluss von Menschen verstanden, die freiwillig und bewusst bestimmte Bereiche ihres Lebens räumlich und zeitlich miteinander teilen. Die Umsetzung des Wohnprojektes durch eine Teilung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und wird deshalb ausgeschlossen.
Das Wohnen in urbanen Gemeinschaften ist immer begehrter und trifft bundesweit auf starke Nachfrage. Dieser Trend gilt auch für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wo sich bereits mehrere Wohnprojekte für Hausgemeinschaften unterschiedlicher Zielgruppen und Generationen etablieren konnten. Diese gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnformen sollen kommunal gestärkt werden. Der Neubau vielfältiger und nachgefragter Wohnqualitäten zugunsten von Haushalten mit unterschiedlichen Wohnbedürfnissen und Einkommen ist dabei von großer Bedeutung. Die Vielfältigkeit der Wohnraumversorgung soll gesteigert und die Stadtentwicklung zukunftsfähig und klimaschonend ausgerichtet werden
Darum möchte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock das ausgeschriebene Grundstück für ein kleineres Wohnprojekt mit einer gemeinschaftlichen Wohnform anbieten. Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden die Grundstücke für Wohnprojekte mit einer gemeinschaftlichen Wohnform im Rahmen eines wettbewerblich organisierten Konzeptverfahrens vergeben. Es handelt sich dabei um ein Ausschreibungsverfahren, in dem die Qualität der eingereichten Nutzungs- und Planungskonzepte anhand von festgelegten Kriterien bewertet wird.
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Lage
Das Grundstück liegt in einer sehr attraktiven Umgebung im Nordwesten der Hanse- und Universitätsstadt Rostocks am Rande des Stadtteils Lichtenhagen. Die Ausschreibungsfläche entstand durch Beräumung der Altbebauung (ehemals Elmenhorster Weg 36) und ist Bestandteil der prägenden Einfamilienhausbebauung. In der Nähe des Grundstücks, im Stadtteil Lichtenhagen, befinden sich Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen sowie Jugend- und Freizeiteinrichtungen, wie das Familienkompetenzzentrum. Haltestellen des ÖPNV (Straßenbahn, Bus, S-Bahn) befinden sich in der Nähe im Stadtteil Lichtenhagen. Das zur Verwertung stehende Grundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt mit einer Breite von ca. 35 m und einer mittleren Grundstückstiefe von ca. 47 m. Die genaue Lage des Grundstücks ist aus dem beigefügten Lage- und Katasterplan ersichtlich. Die Erschließung erfolgt über den Elmenhorster Weg.
Planungsrechtliche Situation und Nutzungsvorgaben:
Die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Grundstück erfolgt nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO. Das heißt, die beabsichtigte Bebauung hat sich in die umgebende Bebauungsstruktur und damit in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, einzufügen. Das Grundstück ist Bestandteil der umgebungsprägenden Einzelhausbebauung in offener Bauweise - eingeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss im steil geneigten Satteldach - entlang des Elmenhorster Weges. Zur nördlichen Grundstücksgrenze/Straßenseite ist eine Bauflucht von ca. 5 - 6 m einzuhalten. Die Bebauungstiefe der überbaubaren Grundstücksfläche beträgt ca. 15 - 18 m ab straßenseitiger Bauflucht. Die Eröffnung einer 2. Bebauungsreihe ist an diesem Standort unzulässig. Aufgrund der Lage und des Ausschreibungsziels soll die Vergabe des Erbbaurechtes nur zum Zweck der Bebauung mit einem Wohngebäude erfolgen.
Für das Grundstück ist unter Berücksichtigung des gegebenen Bauplanungsrechtes eine Neubebauung mit einem gemeinschaftlichen Wohnformprojekt vorgesehen. Mit diesem soll die Bau- und Nutzergruppe zukunftsweisende und nachhaltige Wohnqualitäten zur dauerhaften Eigennutzung schaffen. Durch die Teilhabe der Gruppenmitglieder - den künftigen Bewohnern - an der Planung und Konzeptionierung ihrer gemeinschaftlichen Wohnform, wird auf die vielfältigen Bedürfnisse derer eingegangen - auch im Hinblick auf künftige Generationen, die den Gedanken „zusammen leben und wohnen" umsetzen und dauerhaft fortentwickeln werden. Hierfür sind gemeinschaftlich nutzbare Räume als Begegnungs- und Kommunikationszonen besonders wichtig. Im Projekt sind aufgrund dessen qualitativ hochwertige, für die gesamte Gemeinschaft zugängliche und geeignete Räumlichkeiten zu integrieren und dauerhaft bereitzustellen. Eine sparsame individuelle Wohnfläche zugunsten gemeinschaftlich genutzter Fläche wird positiv bewertet.
Immissionsschutz:
Bei der Planung des Gebäudes/der Gebäude muss für den Nachweis des passiven Schallschutzes für die straßenzugewandten Fassaden ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 63 db(A) tags und 65 db(A) nachts (ehemals LPB III) berücksichtigt werden. Dies gilt für einen senkrechten Abstand der Fassade zur Straßenmitte von 15 m.
Sonstige Satzungen:
Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Stellplatzsatzung, die Spielplatzsatzung, die Baumschutzsatzung und die Grünflächengestaltungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beachten. Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die nach § 18 NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschützt sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind einzuhalten.
Belastungen:
Im nördlichen Randbereich des Grundstückes verlaufen zwei Mittelspannungskabel (20-kV) sowie ein Niederspannungskabel (0,4kV) der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH. Außerdem verlaufen im westlichen Bereich des Grundstückes ein Kabelrohr DN 40 und ein Erdkabel der Telekom Deutschland GmbH. Die grundbuchliche Sicherung von Leitungen mittels Dienstbarkeit ist durch den Erbbaurechtsnehmer auf erste Anforderung zu gewähren. Leitungspläne liegen vor und können bei Interesse im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften, Zi. 205 eingesehen werden.
Planungsrechtliche Situation und Nutzungsvorgaben:
Die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf dem Grundstück erfolgt nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO. Das heißt, die beabsichtigte Bebauung hat sich in die umgebende Bebauungsstruktur und damit in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, einzufügen. Das Grundstück ist Bestandteil der umgebungsprägenden Einzelhausbebauung in offener Bauweise - eingeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss im steil geneigten Satteldach - entlang des Elmenhorster Weges. Zur nördlichen Grundstücksgrenze/Straßenseite ist eine Bauflucht von ca. 5 - 6 m einzuhalten. Die Bebauungstiefe der überbaubaren Grundstücksfläche beträgt ca. 15 - 18 m ab straßenseitiger Bauflucht. Die Eröffnung einer 2. Bebauungsreihe ist an diesem Standort unzulässig. Aufgrund der Lage und des Ausschreibungsziels soll die Vergabe des Erbbaurechtes nur zum Zweck der Bebauung mit einem Wohngebäude erfolgen.
Für das Grundstück ist unter Berücksichtigung des gegebenen Bauplanungsrechtes eine Neubebauung mit einem gemeinschaftlichen Wohnformprojekt vorgesehen. Mit diesem soll die Bau- und Nutzergruppe zukunftsweisende und nachhaltige Wohnqualitäten zur dauerhaften Eigennutzung schaffen. Durch die Teilhabe der Gruppenmitglieder - den künftigen Bewohnern - an der Planung und Konzeptionierung ihrer gemeinschaftlichen Wohnform, wird auf die vielfältigen Bedürfnisse derer eingegangen - auch im Hinblick auf künftige Generationen, die den Gedanken „zusammen leben und wohnen" umsetzen und dauerhaft fortentwickeln werden. Hierfür sind gemeinschaftlich nutzbare Räume als Begegnungs- und Kommunikationszonen besonders wichtig. Im Projekt sind aufgrund dessen qualitativ hochwertige, für die gesamte Gemeinschaft zugängliche und geeignete Räumlichkeiten zu integrieren und dauerhaft bereitzustellen. Eine sparsame individuelle Wohnfläche zugunsten gemeinschaftlich genutzter Fläche wird positiv bewertet.
Immissionsschutz:
Bei der Planung des Gebäudes/der Gebäude muss für den Nachweis des passiven Schallschutzes für die straßenzugewandten Fassaden ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 63 db(A) tags und 65 db(A) nachts (ehemals LPB III) berücksichtigt werden. Dies gilt für einen senkrechten Abstand der Fassade zur Straßenmitte von 15 m.
Sonstige Satzungen:
Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Stellplatzsatzung, die Spielplatzsatzung, die Baumschutzsatzung und die Grünflächengestaltungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beachten. Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die nach § 18 NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschützt sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind einzuhalten.
Belastungen:
Im nördlichen Randbereich des Grundstückes verlaufen zwei Mittelspannungskabel (20-kV) sowie ein Niederspannungskabel (0,4kV) der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH. Außerdem verlaufen im westlichen Bereich des Grundstückes ein Kabelrohr DN 40 und ein Erdkabel der Telekom Deutschland GmbH. Die grundbuchliche Sicherung von Leitungen mittels Dienstbarkeit ist durch den Erbbaurechtsnehmer auf erste Anforderung zu gewähren. Leitungspläne liegen vor und können bei Interesse im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften, Zi. 205 eingesehen werden.
Weitere Informationen
Angebotsbedingungen
Die Vergabe des Erbbaurechts erfolgt zum Zweck der Bebauung und dauerhaften Nutzung für ein gemeinschaftliches Wohnformprojekt. Diese Nutzung wird über die Laufzeit des Erbbaurechts festgeschrieben.
- Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr:
5,- €/m², mithin für das Gesamtgrundstück bei einer angenommenen Grundstücksgröße von ca. 1.733 m²
ca. 8.665,- €/Jahr als Reallast
Kann der Erbbaurechtsnehmer die Gemeinnützigkeit nachweisen, kann schuldrechtlich ein verzinster Bodenwert in Höhe von 50 % des dinglich gesicherten verzinsten Bodenwertes vereinbart werden.
Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart. Der Erbbauzins wird wertgesichert. Die Wertsicherung ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes durch Wertsicherungsklausel gebunden. Weiterhin wird im Erbbaurechtsvertrag vereinbart, dass der Erbbauberechtigte bis zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch den vereinbarten Erbbauzins als Nutzungsentgelt zu zahlen hat.
- Laufzeit: bis zu 75 Jahren vereinbar
- Vorlage eines Nutzungskonzeptes mit Angabe der Zeitschiene für die Umsetzung des Vorhabens sowie Darstellung der geplanten Gebäudeaufteilung und -nutzung sowie des geplanten Investitionsvolumens.
Die Angaben zum Nutzungskonzept werden im Erbbaurechtsvertrag durch eine entsprechende Verpflichtung abgesichert.
- schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise
Sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Abs. 2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird. Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechtes. Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch und Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung (anliegend beigefügt) möglich.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.
Vergabekriterien:
1. Nutzungs- und Sozialkonzept in Verbindung mit architektonischen und städtebaulichen Kriterien
2. Höhe des gebotenen Erbbauzinses
3. Finanzierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der gemeinschaftlichen Wohnform (inklusive Rechtsform, Organisation der Gemeinschaft, ggf. spezieller Gemeinschaftsschwerpunkt, Gruppengröße, Anzahl der Wohneinheiten, Bewohner, etc.).
- bemaßte und prüfbare zeichnerische Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten zum Wohngebäude, Wohnflächenzusammenstellungen
Dabei sind die zu erbringenden Leistungen jeweils in 2-facher Ausführung in Papier, als auch in digitaler Form zu übergeben.
Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitäts- Stadt Rostock erforderlich. Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers. Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von max. 2/3 des Verkehrswertes der baulichen Anlagen zu gewähren.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 27.02.2025 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot - Nicht öffnen!
Reg.-Nr. HRO/GVK/01/2025
Az: 2333EW210014 – Elmenhorster Weg
zu richten.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Posteingangsstempels der Hanse- und Universitätsstadt Rostock maßgeblich. Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) und durch Einlegung in den Fristenbriefkasten am Dienstgebäude (bis 24 Uhr) bis zu dem o.g. Termin abgegeben werden. Den rechtzeitigen Zugang hat die/ der Interessent/in erforderlichenfalls nachzuweisen. Gebote die nach vorgenanntem Termin eingehen, können ausgeschlossen werden. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe des Erbbaurechtes leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Unterschwellvergabeordnung (UVgO). Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse-und Universitätsstadt Rostock unter Tel.: 0381/381 6426 oder 0381/3816428 oder per E-Mail: kvla@rostock.de
Andreas Adler Stichworte Erwerbsart: Erbpacht
- Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr:
5,- €/m², mithin für das Gesamtgrundstück bei einer angenommenen Grundstücksgröße von ca. 1.733 m²
ca. 8.665,- €/Jahr als Reallast
Kann der Erbbaurechtsnehmer die Gemeinnützigkeit nachweisen, kann schuldrechtlich ein verzinster Bodenwert in Höhe von 50 % des dinglich gesicherten verzinsten Bodenwertes vereinbart werden.
Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart. Der Erbbauzins wird wertgesichert. Die Wertsicherung ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes durch Wertsicherungsklausel gebunden. Weiterhin wird im Erbbaurechtsvertrag vereinbart, dass der Erbbauberechtigte bis zur Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch den vereinbarten Erbbauzins als Nutzungsentgelt zu zahlen hat.
- Laufzeit: bis zu 75 Jahren vereinbar
- Vorlage eines Nutzungskonzeptes mit Angabe der Zeitschiene für die Umsetzung des Vorhabens sowie Darstellung der geplanten Gebäudeaufteilung und -nutzung sowie des geplanten Investitionsvolumens.
Die Angaben zum Nutzungskonzept werden im Erbbaurechtsvertrag durch eine entsprechende Verpflichtung abgesichert.
- schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise
Sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Abs. 2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird. Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechtes. Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch und Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung (anliegend beigefügt) möglich.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.
Vergabekriterien:
1. Nutzungs- und Sozialkonzept in Verbindung mit architektonischen und städtebaulichen Kriterien
2. Höhe des gebotenen Erbbauzinses
3. Finanzierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der gemeinschaftlichen Wohnform (inklusive Rechtsform, Organisation der Gemeinschaft, ggf. spezieller Gemeinschaftsschwerpunkt, Gruppengröße, Anzahl der Wohneinheiten, Bewohner, etc.).
- bemaßte und prüfbare zeichnerische Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten zum Wohngebäude, Wohnflächenzusammenstellungen
Dabei sind die zu erbringenden Leistungen jeweils in 2-facher Ausführung in Papier, als auch in digitaler Form zu übergeben.
Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitäts- Stadt Rostock erforderlich. Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers. Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von max. 2/3 des Verkehrswertes der baulichen Anlagen zu gewähren.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 27.02.2025 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot - Nicht öffnen!
Reg.-Nr. HRO/GVK/01/2025
Az: 2333EW210014 – Elmenhorster Weg
zu richten.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Posteingangsstempels der Hanse- und Universitätsstadt Rostock maßgeblich. Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) und durch Einlegung in den Fristenbriefkasten am Dienstgebäude (bis 24 Uhr) bis zu dem o.g. Termin abgegeben werden. Den rechtzeitigen Zugang hat die/ der Interessent/in erforderlichenfalls nachzuweisen. Gebote die nach vorgenanntem Termin eingehen, können ausgeschlossen werden. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe des Erbbaurechtes leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Unterschwellvergabeordnung (UVgO). Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse-und Universitätsstadt Rostock unter Tel.: 0381/381 6426 oder 0381/3816428 oder per E-Mail: kvla@rostock.de
Andreas Adler Stichworte Erwerbsart: Erbpacht
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Weitere Unterlagen
Anbieter der Immobilie
Online-ID: 2gk2b5j
Frau Sibylle Berndt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
3,6/5Bewertung: 3,6 von 5 Sternen
- Exposé