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Aktuelle Finanzierungsprobleme? Förderungspakete für Wohnimmobilien nutzen!
Für junge Familien oder energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage:
www.floettmann-immobilien.de
Wir sind spezialisiert auf:
. Wohnungen zur Miete
. Wohnungen zum Kauf
. Häuser zur Miete
. Häuser zum Kauf
. Gewerbeimmobilien
. Anlageimmobilien
. Auslandsimmobilien
. Seniorenimmobilien
. Ferienimmobilien auf Mallorca
Tätig in:
. Bielefeld
. Lippe (Kreis)
. Gütersloh (Kreis)
. Paderborn
. Bad Salzuflen
. Herford (Kreis)
Weitere Dienstleistungen umfassen:
. Bewertungen und Gutachten
. Architektenleistungen
. Bauträger
Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG!