DORTMUND-BRECHTEN: Dachgeschosswohnung mit moderner Aufteilung und großer Loggia
Willkommen in dieser charmanten Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines 5 Parteien Hauses, das erst 1998 ausgebaut wurde. Das Gebäude wurde im Ursprung 1967 im Erbbaurecht errichtet. Auf großzügigen 102 Quadratmetern erwartet Sie ein einladendes Zuhause mit durchdachtem Grundriss und viel Tageslicht.
Beim Betreten der Wohnung werden Sie direkt vom offenen Wohnbereich mit angrenzender Küche empfangen. Zahlreiche Fenster lassen die Räume erstrahlen und schaffen eine helle und freundliche Atmosphäre. Ein großer Balkon in Westausrichtung lädt dazu ein, die Nachmittagssonne zu genießen und entspannte Stunden im Freien zu verbringen.
Direkt neben dem Eingangsbereich befindet sich das Hauptbadezimmer mit Badewanne und Bidet, das modernen Komfort bietet. Hinter der Küche liegt ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Büro nutzen lässt.
Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie in das gemütliche und geräumige Schlafzimmer. Hier ist ausreichend Platz für Ihre Garderobe.
Ein angrenzender Flurbereich führt zu zwei weiteren Zimmern, welche Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten bieten sowie einem zusätzlichem Badezimmer mit Dusche.
Durchgängig verlegter Laminatboden sorgt für ein behagliches Ambiente, während eine Gaszentralheizung wohlige Wärme in den kalten Monaten liefert.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerraum der zusätzlichen Stauraum bietet. Ein Stellplatz erspart Ihnen eine lästige Parkplatzsuche.
Diese einladende Dachgeschosswohnung bietet modernen Komfort für ein behagliches Zuhause mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.
Hinweis zum Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein besonderes Recht, das es einer Person (dem Erbbauberechtigten) ermöglicht, auf einem Grundstück, das ihr nicht gehört, ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dabei bleibt das Grundstück selbst im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers (Erbbaugebers), während der Erbbauberechtigte das Nutzungsrecht erhält.
Typischerweise wird das Erbbaurecht für einen langen Zeitraum (oft 50 bis 99 Jahre) gewährt, und der Erbbauberechtigte zahlt dafür eine regelmäßige Gebühr, den sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf des Erbbaurechts wird der Vertrag i.d.R. verlängert. Sollte dies nicht gewünscht sein, so geht das Gebäude gegen eine Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer über.
Das Erbbaurecht ist vor allem in Gebieten beliebt, in denen Grundstücke knapp oder teuer sind, und ermöglicht so, Wohnraum zu schaffen, ohne den Grund und Boden kaufen zu müssen.
Die Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt hier 37 Jahre.
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