Schöne Dachgeschoss-Maisonette Top 14 - Raimund Studios - Linz
Wir vermieten diese schöne Dachgeschoss-Maisonette Top 14 in den Raimund Studios in der Raimundstrasse in Linz. Das Gebäude ist ein wahres Juwel der Gründerzeit. Durch behutsame Sanierung konnte es wieder zu voller Pracht revitalisiert werden. Die Raimund Studios kombinieren die Vorzüge in einem wunderschönen, historischen Gebäude zu leben, mit einer modernen, zeitgemäßen Ausstattung. Auf 84,86m² bietet diese Wohnung eine hervorragende Raumaufteilung. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, WC und ein Abstellraum sind vorhanden. Zwei großzügige Balkone laden zum Frischluft-Genießen ein. Dazu gibt es ein Kellerabteil. Die Wohnung zeichnet sich außerdem durch ihre zentrale Lage aus. So sind sowohl die Innenstadt als auch der Bahnhof fußläufig erreichbar.
Ablöse: Auf Wunsch kann von den aktuellen Mietern die Küchenzeile mit Massivholz-Arbeitsplatte, Herd mit Backofen (Neff), Geschirrspüler (Bosch) sowie eine freistehende Gefrier- Kühlschrankkombi (Bosch) um 600€ abgelöst werden.
Mietzins
Miete EUR 1.021,72
Betriebskosten EUR 177,28
GESAMT EUR 1.199,-
Kaution: EUR 3.597
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:
* Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 bei 1 Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind.
* Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
* Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.
* Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
* österreichischer Staatsbürger oder
* Staatsbürger eines EWR-Staates oder
* Besitz des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EU".
* Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 - 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <150m
Krankenhaus <1.075m
Klinik <350m
Kinder & Schulen
Kindergarten <275m
Schule <50m
Universität <1.475m
Höhere Schule <1.600m
Nahversorgung
Supermarkt <200m
Bäckerei <225m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <225m
Geldautomat <325m
Post <325m
Polizei <375m
Verkehr
Bus <200m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <225m
Autobahnanschluss <975m
Flughafen <2.675m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap