GEFRAGTES GEWERBEGRUNDSTÜCK IM SÜDEN VON BAUTZEN
Zum Verkauf steht ein Gewerbegrundstück im Süden von Bautzen. Das Grundstück gliedert sich in drei Flurstücke. Straßenseitig gibt es ein schmales, städtisches Flurstück, welches über eine Dienstbarkeit (Wege-und Fahrrecht) genutzt werden darf. Baurechtlich stellt sich gegenwärtig als landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grün-/Ackerland) mit einer Gehölzeinfassung nach Norden, Osten und Süden dar. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bautzen (04/2018) sind die Flurstücke als geplante gewerbliche Baufläche entsprechend § 1 Abs.1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Ziel ist es, innerhalb der ausgewiesenen zusammenhängenden Gewerbeflächen vorrangig Gewerbe- und Industriebetriebe zur Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb des Stadtgebietes anzusiedeln. Im Westen der o.g. Flurstücke ist eine Regenwasserleitung (RW-Kanal DN 1200) einschließlich Schutzstreifen nach DIN 19630 (10,00 m Mitte Schutzstreifen = Leitungsachse) zu Gunsten der Stadt Bautzen dinglich gesichert bzw. zu sichern. Unabhängig von § 35 BauGB können mit einem Bebauungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan), die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Baurecht) für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren nach den Regelungen des BauGB. Dieses Verfahren nimmt ab Aufstellung einen Zeitraum von mind. einem Jahr in Anspruch. Es sind u.a. öffentliche Beschlüsse durch den Stadtrat zufassen, Behörden (u.a. Landratsamt, Landesdirektion) und Medienträger zu beteiligen sowie die Planunterlagen öffentlich auszulegen. Die Planungshoheit für die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet liegt in vollem Umfang bei der jeweiligen Kommune. Die Entscheidung zur Aufstellung von Bebauungsplänen obliegt demzufolge dem Stadtrat. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.