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Vorteilhaftes Baugrundstück
Die zum Verkauf stehende Grundstücksfläche ist bauträgerfrei, in ebener Lage und ortsüblich randerschlossen mit Strom, Erdgas, Trinkwasser, Schmutzwasserkanal und Telefon. Der TV-Empfang ist über eine private SAT-Anlage sicher zu stellen.
Auch ein Hausanschluss am Glasfasernetz im Strassenrandbereich ist möglich.
Die Zufahrt gibt es von der vorgelagerten Hauptstraße, wo der Straßenbord bereits abgesenkt ist.
Dieses Baugrundstück ist ein vermessenes Flurstück in Größe von 997 m² mit einem Flächenschnitt von ca. 47m Länge und ca. 21m breiten Strassenanschluß, womit es sich sehr gut für den Neubau eines Einfamilienhauses eignet.
Eine zusätzliche kostenintensive Teilungsvermessung ist somit nicht erforderlich.
Das Grundstück ist unbebaut, frei von wilden Baum- und Strauchwuchs und zeigt sich als gepflegte Grünfläche zwischen zwei angrenzenden Wohnobjekten. An der hinteren Grenze schließt ein größeres ruhiges Gewerbegrundstück an.
Es ist teilweise eingefriedet durch Koniferen, Maschendrahtzaun und straßenseitig durch einen neuwertigen Metallgitterzaun mit zweiflüglichen Einfahrtstor.
Baulasten, Dienstbarkeiten oder Grundschuldbelastungen bestehen am Grundstück nicht.
Der Baugrund ist normal tragfähig und verfügt über normale Versickerungsfähigkeit für Oberflächenwasser.
Aufgrund abgerissener Altbebauung sind alte Fundamentreste bzw. Bauschutt in der Tiefe des Baugrundes zu vermuten. Daher ist die Neubauplanung eher auf Bodenplatte (ohne Keller) zu empfehlen !
Eine weitere Konterminierung ist nicht vorhanden.
Für das Grundstück liegt kein Baugrundgutachten vor. Insofern sollte der Erwerber und künftige Bauherr diese Expertise in Vorbereitung des Hausbaues in Auftrag geben. Gleichfalls ist die Überprüfung auf Munitionsfreiheit durch den Erwerber zu beantragen.
Baurecht besteht am Grundstücksstandort nach § 34 BauGB, d.h. es ist eine Wohnbebauung entsprechend der Art und dem Maß der Umgebungsbebauung möglich, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Auch Gestaltungs-auflagen sind nicht zu erwarten, da keine Gestaltungssatzung existiert.
Dennoch hat sich bisher bewährt, wenn der künftige Bauherr die zuständige Baubehörde in MOL zum geplanten Bauvorhaben vorab konsultiert !
Der Verkauf des Grundstückes erfolgt im Alleinauftrag.
Alle Objektangaben stammen aus den Informationen des Eigentümers. Der Anbieter übernimmt damit keine Gewährleistung über deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
Interessenten teilen dem Anbieter bitte ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und Telefonnummer mit. Somit wird den gesetzlichen Anforderungen der ordnungsgemäßen Nachweisführung entsprochen und eine kurzfristige Antwort des Anbieters möglich.
Mitgeteilte persönliche Daten werden entsprechend der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfasst, zeitweilig gespeichert und fristgerecht gelöscht.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten !
Besichtigungstermine
Bitte vereinbaren Sie bei Kaufinteresse noch heute eine Objektbesichtigung mit dem Anbieter (siehe Anbieter kontaktieren) !