Weitere Informationen
Objektbeschreibung im Detail
Bebauung:
Das ca. 1020 m² große Eckgrundstück ist bebaut mit einem kleinen Mehrfamilienhaus mit 2 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoß. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus 10 Wohnungen und zwar 4 Wohnungen im Erdgeschoß, 4 Wohnungen im 1. OG und 2 Dachgeschoßwohnungen.
Das Gebäude wurde 1984 neu errichtet und befindet sich aktuell in augenscheinlich gutem bis befriedigendem Instandhaltungszustand. Details zur Bauart etc. entnehmen Sie der weiteren Beschreibung und ggf. der in den Anlagen beigefügten Baubeschreibung.
Bezugsfreie Wohnung:
Die angebotene Wohnung liegt im 1. OG zur Gartenseite und besteht aus 2 Zimmern, Diele, tagesbelichteter Küche, Bad mit WC, sowie Balkon mit einer Wohnfläche von ca. 59 m². Weiter gehört zur Wohnung ein großer abgeschlossener Kellerraum.
Tiefgaragen-Stellplatz :
Zum Angebot gehört ebenfalls ein PKW-Stellplatz (Duplex oben) in der Tiefgarage. Hierbei handelt es sich um Sondereigentum mit eigenem Grundbuchblatt.
Daten zur Wohnung:
Wohngeld lt. Wirtschaftsplan 2025 vom 10.09.2024:
Demnach gerundet auf monatlich 354,-- EUR insgesamt bruttowarm
inkl. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (IHR).
Die Werte im Einzelnen (monatlich gerundet):
Wohngeld ohne IHR = 312,-- EUR, darin enthalten
nicht umlagefähige Kosten = 108,-- EUR
Zuführung zur IHR = 42,-- EUR
Grundsteuer:
Derzeit jährlich 284,32 EUR; dieser Betrag ist im vorgenannten Wohngeld nicht enthalten.
Instandhaltungsrücklage der WEG:
Per 31.12.2023 = 42.312,42 EUR.
Zuführung 2024 lt. Wirtschaftsplan 2024 zusätzlich 6.000,-- EUR.
Im Moment sind keine größeren Instandhaltungsmaßnahmen von der WEG beschlossen.
Umfangreiche Objektunterlagen:
Bei konkretem Kaufinteresse können aussagekräftige Objektunterlagen zum Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass diese Dokumente zur Wahrung der Privatsphäre der Beteiligten und aus Datenschutzgründen nur an Personen herausgeben werden, welche ich vorher z.B. bei einer Besichtigung persönlich kennen lernen konnte.
Wichtige Hinweise
Hinweis zum Kaufpreis
Dieses Angebot ist bis zum Abschluss eines Kaufvertrag stets freibleibend. Damit ist gemeint, dass der Verkäufer jederzeit und in jedem Stadium etwaiger Kaufvertragsverhandlungen mit einem bestimmten Kaufinteressenten an einen anderen Kaufinteressenten verkaufen kann. Sollten mehrere Kaufangebote von Kaufinteressenten eingehen, hat der Verkäufer u.a. das Recht, ein privates Bieterverfahren zur Ermittlung eines endgültigen Kaufpreises durchzuführen.
Bei näherem Interesse ...
... senden Sie das vollständig ausgefüllte Kontaktformular. Sie erhalten dann das vollständige und maßgebliche Exposé mit Adressangabe für eine eigenständige Außenbesichtigung per E-Mail von mir zugesandt.
Allgemeine Hinweise:
Die Wohnung wird vom Eigentümer - wie bei gebrauchten Immobilien üblich - im gegenwärtigen, dem Käufer durch Besichtigung bekannten Zustand, unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft („wie gesehen und besichtigt“). Die Wohnung wird miet- und bezugsfrei und besenrein vereinbarungsgemäß lt. Kaufvertrag übergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Immobilienportalbetreiber ohne Zustimmung des Eigentümers / Anbieters das Exposé inhaltlich verändern bzw. mit fremden Inhalten ergänzen, ohne dass zweifelsfrei erkennbar ist, dass solche Veränderungen nicht vom Eigentümer / Anbieter stammen; ggf. auch verbunden mit entsprechenden Links zu Drittanbietern die wir nicht kennen und auch nicht empfehlen. Der Eigentümer / Anbieter distanziert sich hiermit von solchen Exposéveränderungen durch Immobilienportalbetreiber, so dass allein das dem Kaufinteressenten vom Eigentümer direkt übermittelte bzw. zugesandte Exposé maßgeblich ist.
Beim vorstehenden Angebot handelt es sich um einen privaten Verkauf durch den Eigentümer. Insofern ist dieses Angebot provisionsfrei.
Makler sind und werden vom Eigentümer nicht beauftragt. Trotzdem mögliche „Drittangebote“ zu diesem Objekt sind vom Eigentümer nicht autorisiert. Die Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne unser schriftliches Einverständnis des Eigentümers nicht erlaubt.