Bauplatz für 2 Villen in Ober St. Veit
Die Liegenschaft befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Roten Berg.
Grundbücherlich handelt es sich um zwei separate Grundstücke die im hinteren Teil aneinander grenzen.
Gemäß den beiden unverbindlichen Bebauungsstudien eines Architekten ergeben sich auf
BAUPLATZ 1:
Bruttogeschoßfläche je Etage 141 m²
ca. 338 m² netto Wohnfläche teilbar in 2 Einheiten
BAUPLATZ 2:
Bruttogeschoßfläche je Etage 133 m²
ca. 319 m² netto Wohnfläche teilbar in 2 Einheiten
Insgesamt sind also theoretisch auch 2 Doppelhäuser denkbar.
Je Bauplatz darf ein Haus gemäß § 116 (1) der BO für Wien, mit einer bebauten Grundfläche von höchstens 150 m2 pro Etage errichtet werden. Weiterhin darf nur maximal 1/3 des Grundstücks bebaut werden und es gilt die Einschränkung, dass nur ein Dachgeschoß gebaut werden darf. Es sind also Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß möglich. Ihr Architekt kann Sie beraten, welche Optionen umsetzbar sind.
Die Baufenster haben eine Größe von ca. 12,5 m Breite * 15,0 m Tiefe und ca. 17,0 m Breite und 12,0 m Tiefe, wobei jeweils der Abstand zu den Nachbarn noch in Abzug zu bringen ist, welcher nicht verbaut werden darf.
Eine Liegenschaft ist aktuell mit einem Einfamilienhaus und die andere mit einem Pool und einem Gartenhaus bebaut.
Lassen Sie sich bei einer Besichtigung von den vielfältigen Möglichkeiten dieser Liegenschaft inspirieren.