Weitere Informationen
Sonstiges - Provision
Der Abschluss eines Mietvertrags ist provisionspflichtig
für den Mieter.
Bei erfolgreichem Mietvertragsabschluß durch unsere
Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit beträgt die
vom Mieter zu zahlende Provision bei Mietvertragslaufzeiten
von bis zu 5 Jahren 3,57 Monatsmieten und
von mehr als 5 Jahren 4,76 Monatsmieten, jeweils inkl.
der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Optionszeiten werden der Mietvertragsdauer
hinzugerechnet und entsprechend den
vorgenannten Provisionssätzen berechnet. Mietfreie
Zeiten finden keine Berücksichtigung. Bei Vereinbarung
von Staffelmieten zählt die Durchschnittsmiete.
Im Falle des erfolgreichen Verkaufs, Abschluß eines
sonstigen Erwerbsvertrags, Erwerb von grundstücksgleichen
Rechten, Erwerb von unbebauten oder
bebauten Grundstücken, beträgt unsere Nachweis- bzw.
Vermittlungsprovision 3,57 % des notariell beurkundeten
Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere vollständigen Provisionsbedingungen finden Sie
in den beiliegenden AGB oder unter www.veinen.de.
Irrtum, Auslassung, Zwischenvermietung bzw. -verkauf vorbehalten. Das hier unterbreitete Angebot erfolgt freibleibend und entsprechend der uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Mit Erhalt dieses Angebots verlieren alle vorherigen Angebote zu dieser Immobilie ihre Gültigkeit. Die Weitergabe des Angebotes an Dritte ist untersagt. Wenn durch Weitergabe des Angebotes an Dritte ein Vertrag zustande kommt, macht sich der Empfänger des Ursprungsangebotes i. H. des Provisionsanspruches schadenersatzpflichtig. Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den jeweiligen anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
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Auf Grund der zahlreich eingehenden Anfragen können wir diese nur mit ausgefüllten Kontaktdaten – mind. mit Angabe von Telefonnummer, E-Mail-Anschrift – bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Besichtigungstermine
Können nach vorheriger Terminabsprache mit uns
jederzeit erfolgen.
Parkplätze
Stehen auf den umliegenden privaten Parkhäusern und Außenflächen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Energieeinsparverordnung EnEV
Seit dem 1. Mai 2014 sind gem. EnEV 2014 die Angaben
zur energetischen Beschaffenheit der Immobilie
anzugeben. Den Energieausweis stellen wir Ihnen
jeweils im Rahmen der Besichtigung zur Verfügung.
Stichworte
Sonstiges: EDV-Arbeitsplatzbeleuchtung, Getrennte Damen- und Herren-WCs