Schöne 2-Zimmer Gartenwohnung | Top 08
Schöne 2-Zimmer Gartenwohnung / Top 08
Sonniges und ruhiges Wohnen am Rande von Lauterach und dennoch sehr zentral. Auch wegen des räumlich Großzügigen Umfelds Entspannung und Wohlbefinden.
Objekt: Gartenwohnung zur Miete in Lauterach
Objektbeschreibung:
Sonniges und ruhiges Wohnen am Rande von Lauterach und dennoch sehr zentral. Diese charmante Gartenwohnung bietet Ihnen die perfekte Kombination aus Wohnkomfort und Naturverbundenheit. Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Wohngegend von Lauterach und verfügt über einen eigenen Garten, der zum Entspannen und Genießen einlädt.
Ausstattung:
Helle und großzügige Wohnräume
Einbauküche mit allen notwendigen Geräten
Gemütlicher Wohnbereich mit Zugang zur Terrasse und Garten
Schlafzimmer mit ausreichend Platz für ein Doppelbett
Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC
Abstellraum für zusätzlichen Stauraum
Eigener Gartenbereich für private Stunden im Freien
Für Ihr Auto steht ein Tiefgaragenstellplatz bereit!
Gang: 4,10 m²
Badezimmer: 6,66 m²
Schlafzimmer: 10,98 m²
Kochen/Essen/Wohnen: 33,07 m²
Keller: 9,17 m²
Terrasse: 10,00 m²
Garten: 122,11 m²
Besonderheiten:
Ruhige Lage in einer familienfreundlichen Umgebung
Nahversorgungsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsanbindung in der Nähe
Ideale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
Perfekte Wohnung für Paare oder Singles, die die Natur lieben
Verfügbarkeit: Die Wohnung ist ab dem 01. November verfügbar.
Diese Gartenwohnung in Lauterach bietet Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, die Vorzüge des Landlebens in unmittelbarer Nähe zur Stadt zu genießen. Wir freuen uns darauf, Ihnen diese Wohnung persönlich zu zeigen und alle Ihre Fragen zu beantworten. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einmalkosten:
PROVISIONSFREI
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: EUR 600,00 inkl. 20% MwSt.
Seitens der ImmoAgentur wird auf ein bestehendes wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zwischen ihr und dem/der vermittelten Dritten ausdrücklich hingewiesen.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.