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Grundstück zum Kauf  ·  
provisionsfrei
7500 €3,41 €/m²
2.200 m²Grundstück
Genossenschaftsstraße 17, Buchhain, Doberlug-Kirchhain (03253)

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Herr Dario Auch
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

Preise

Kaufpreis
7500 €
3,41 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei

Wohnhaus in Doberlug-Kirchhain OT Buchhain

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um das Aneignungsrecht (gemäß §928 BGB) an dem Grundstück, welches das Land Brandenburg verkauft.
Das Objekt liegt innerhalb des Ortes Buchhain im Gemeindegebiet Doberlug-Kirchhain direkt an der Anliegerstraße „Genossenschaftsstraße“ und ist über eine großzügige Zufahrt zu erreichen. Die ca. 1920 errichteten Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen/abrissreifen Zustand. Die Baulichkeiten bestehen aus einem 1,5 geschossigem Wohnhaus ohne Unterkellerung mit Eingangs-Anbau und einem Nebengebäude mit Scheunenanbau.
Auf dem Grundstück liegt der Gasanschluss für die Genossenschaftsstraße 18 an. In diesem Zusammenhang ist keine Grunddienstbarkeit im Grundbuch verzeichnet.
Im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und Entwässerung des Grundstücks bestehen seitens des Wasser- und Abwasserverbandes noch offene Kosten in Höhe von 155,82 €, die vom zukünftigen Eigentümer zu übernehmen sind. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der zukünftige Eigentümer einen Antrag auf Herstellung des Trinkwasser-Hausanschlusses beim zuständigen Wasser- und Abwasserverband stellt. Erst nach erfolgreicher Beantragung und Installation dieses Anschlusses wird die Wasserversorgung des Grundstücks gewährleistet.

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Lage

Bei dem zu veräußernden Flurstück handelt es sich um eine 2.200,00 m² Bauland- und Gartenfläche in Doberlug-Kirchhain Ortsteil Buchhain.
Die Stadt Doberlug-Kirchhain ist eine Doppelstadt im Süden von Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster. Die Kleine Elster, ein Nebenfluss der Schwarzen Elster, durchquert das Stadtgebiet von Nordosten nach Südwesten und fließt in den angrenzenden 484 km² großen Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft.
Nachbargemeinden der Stadt sind Fichtwald, die Stadt Sonnewalde, die Sängerstadt Finsterwalde, die Gemeinden Heideland, Rückersdorf, Schönborn, Tröbitz und Schilda sowie die Städte Uebigau-Wahrenbrück und Schlieben.
Der ländlich geprägte Ortsteil Buchhain befindet sich westlich von Doberlug-Kirchhain und ist über die L702 von Doberlug-Kirchhain und über die L68 von Langennauendorf zu erreichen.

Weitere Informationen

Infrastruktur und Verkehr Die größten Arbeitgeber mit teilweise überregionalen Aktivitäten sind die Heeresinstandsetzungslogistik Systeminstandsetzungszentrum SIZ der Bundeswehr sowie der Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz. Des Weiteren findet man in Doberlug-Kirchhain viele lokale Unternehmen sowie alle Läden des täglichen Bedarfs. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Regionale Wachstumskern „Westlausitz“, welcher durch die Maschinenbau-, Chemie-, Metall- und Automobilindustrie geprägt ist.
In der Stadt gibt es ein Evangelisches Gymnasium, eine Evangelische Oberschule, eine Evangelische Grundschule sowie eine 1951 als Werner-Seelenbinder-Oberschule erbaute Berggrundschule. Zudem kann man sich in seiner Freizeit in einen der vielen Sportvereine (Fußball, Handball, Tischtennis, Volleyball, Judo, Gymnastik) betätigen.
Doberlug-Kirchhain ist über die Landesstraßen L60 zwischen Falkenberg/Elster und Finsterwalde, L 70 von Dahme/Mark und L 701 von Sonnewalde zu erreichen. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Großräschen an der A 13 Berlin-Dresden etwa 28 km östlich der Stadt.
Der Bahnhof Doberlug-Kirchhain, welcher zentral in der Stadt liegt, wird von den Regionalbahnen, Regionalexpresslinien und Intercitylinien zwischen Berlin-Dresden und Halle-Cottbus bedient.
Hinweis zum Verkauf Der Käufer erwirbt das Grundstück originär, nicht als Rechtsnachfolger nach dem ursprünglichen Eigentümer, der das Eigentum aufgab oder als Rechtsnachfolger im Eigentum am Grundstück nach dem Land Brandenburg, dessen Aneignungsrecht er erworben hat. Er ist rechtlich gesehen in einer Stellung wie der Ersteigerer aus einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung eines Grundstückes.
Zu beachten ist, dass wegen des originären Eigentumserwerbs durch das Aneignungsrecht der Erwerber eines Aneignungsrechtes keine Möglichkeit hat vom Land Brandenburg Auskünfte über das vom Aneignungsrecht betroffene Grundstück zu erhalten. Das Land Brandenburg ist selbst nicht Eigentümer des Grundstückes. Es gibt insoweit also keinerlei Auskünfte und im Hinblick auf den Zustand des Grundstückes auch keine Ansprüche gegen das Land Brandenburg. Es können gegenüber dem Bundesland keine Ansprüche wegen dieses Zustandes oder nicht erteilter Auskünfte erhoben werden.
Eine Eintragung eines Grundpfandrechtes für Finanzierungszwecke des Erwerbers vor Eintragung des Erwerbs im Grundbuch ist nicht möglich, da es sich um ein herrenloses Grundstück handelt. Aufgrund der Herrenlosigkeit ist das Land Brandenburg kein Eigentümer des Grundstückes und kann dementsprechend auch keine Belastungsvollmacht für das Grundbuch erteilen.
Da kein Grundstück, sondern ein Aneignungsrecht nach § 928 BGB erworben wird, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Derjenige, der ein Aneignungsrecht erwirbt, kann grundbuchlicher Eigentümer werden, ohne dass er eine Grunderwerbsteuer entrichten muss. Der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wegen der Grunderwerbsteuer bedarf es für die Eintragung als Eigentümer aufgrund Aneignungsrechtes im Grundbuch nicht.
Ausschreibungsverfahren Art der Ausschreibung
Bei der Ausschreibung des vorbezeichneten Grundstücks handelt es sich um eine öffentliche, für das Land unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf. Alle Kaufinteressenten werden im Rahmen der Ausschreibung gebeten, ihr Kaufpreisangebot abzugeben und zu erklären, wie lange sie sich daran gebunden halten. Gleichzeitig ist ein Finanzierungsnachweis vorzulegen, um zu bestätigen, dass bei Abgabe des Gebotes die Entrichtung des Kaufpreises sichergestellt ist.
Angebot
Die Kaufpreisvorstellung des Landes beträgt 7.500,00 €.
Die Möglichkeit zur Abgabe eines Gebotes für das Grundstück besteht bis zum 25.10.2024
(Eingang beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Cottbus, Geschäftsbereich Facilitymanagement, Team 3 – Liegenschaftsmanagement)
Zugelassen sind nur Angebote, die:
•schriftlich eingegangen sind
•per E-Mail, Post oder Fax eingegangen sind
•auf eine bestimmte Geldsumme lauten
•einen Finanzierungsnachweis enthalten
•eine Ausweiskopie enthalten
•rechtzeitig eingegangen sind.
Nicht berücksichtigt werden Angebote, die:
•nach Fristablauf eingehen
•ohne Beifügung eines Finanzierungsnachweises abgegeben wurden
•von russischen Staatsbürgern, gemäß 6. EU-Sanktionspaket, abgegeben werden
•so genannte Gleitklauseln enthalten, nach denen der gebotene Kaufpreis variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wurde.
Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen. Das Land Brandenburg behält sich jedoch vor, Nachverhandlungen zu führen.
Vergabeentscheidung Das Land behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und gegebenenfalls an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Zuschlag erteilt wird.
Das Land ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Ansprechpartner Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter:
Ansprechpartner:Herr Dario Auch
Telefon:0355 359 537
Telefax:0331 359 359
E-Mail:dario.auch@blb.brandenburg.de
Hinweis Exposé Die Angaben in diesem Exposé sowie im Anhang beruhen auf den zur Verfügung stehenden Informationen. Das Land ist zwar stets bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu machen, kann jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Der Erhalt des Exposés ist kein Vermittlungsauftrag im Sinne § 1 der Makler- und Bauträgerverordnung. Stichworte Bebaubarkeit: nach § 35 BauGB Außengebiet, nach § 34 BauGB Nachbarkeit

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Anbieter der Immobilie

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenGewerblicher Anbieter
Müllroser Chaussee 48, 15236 Frankfurt (Oder)
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Herr Dario AuchDein Kontakt
Online-ID: 2gvkd54
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