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Einfamilienhaus zum Kauf · provisionsfrei
329000 €1.967 €/m²
6Zimmer
167,3 m²Wohnfläche
1.557 m²Grundstück

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Herr Patrick Reimann
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Bewertung: 4,7 von 5 Sternen

REIMANN&WOLFF Gangelt-Birgden: "Herrschaftliches Anwesen. Mit Wintergarten und Nebengebäuden."

Dieses bezaubernde zweigeschossige Einfamilienhaus, entstanden in den Anfängen des 20. Jahrhunderts, ist ein wahres Schmuckstück für Liebhaber historischer Architektur und bietet mit dem großen Grundstück auch noch gegebenenfalls eine Erweiterungs- oder Bebauungsmöglichkeit.

Hier erwartet Sie eine Atmosphäre voller Charme und Geschichte, die Ihnen das Herz höher schlagen lässt.
Die großzügige Raumhöhe von 2,80 bis 2,90 Metern verleiht den Räumen eine unvergleichliche Weite und lässt ein besonderes Wohngefühl entstehen.

Mit fünf großzügig geschnittenen Schlafzimmern bietet das Haus Raum für jede Lebenssituation, und das Dachgeschoss wartet bereits darauf, Ihren individuellen Ausbauideen Raum zu geben.

Ein idyllischer Wintergarten dient als Wohnraumerweiterung und öffnet sich zum Innenhof hin und schenkt Ihnen das ganze Jahr über einen malerischen Blick ins Grüne - perfekt für entspannte Stunden mit Familie und Freunden.

Die Gartenlandschaft dieses Anwesens ist ein wahrer Traum für Natur- und Gartenliebhaber: Verschiedene versteckte Lieblingsplätze laden zum Verweilen und Genießen ein.
Ein großes Nebengebäude eröffnet Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, und die großzügigen Unterstellmöglichkeiten, erreichbar über eine rückseitige Zufahrt, bieten genügend Platz für Ihre Fahrzeuge oder auch Ihr Wohnmobil.

Entdecken Sie eine Oase der Ruhe und Kreativität, ein Zuhause mit außergewöhnlichem Flair, das gleichzeitig ein Stück Zeitgeschichte bewahrt und modernen Komfort bietet.
Hier erwartet Sie das perfekte Zusammenspiel von Wohnqualität und Charme vergangener Tage.

Partnerservices

Merkmale und Ausstattung

  • nach Vereinbarung
  • Carport, Außen-Stellplatz
  • Badezimmer: Badewanne, Bad mit Dusche, Bad mit Fenster
  • Gäste-WC
  • Garten
  • voll unterkellert
  • ausbaufähiges Dach
  • Terrasse

Grundrisse

Grundrisse1 / 1
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Lage

Birgden, Gangelt (52538)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Inmitten der malerischen Landschaft der westlichen Region von Nordrhein-Westfalen liegt der charmante Ortsteil Birgden, ein idyllischer Teil der Gemeinde Gangelt.
Hier verschmelzen Ruhe und Lebendigkeit auf eine einzigartige Weise, und Sie erleben den Charakter eines Dorfs mit der Nähe zur Natur und zugleich die Nähe zu modernen Annehmlichkeiten.

Birgden lädt Sie ein, das ruhige Leben auf dem Land in vollen Zügen zu genießen. Eingebettet in weite Felder und Wiesen finden Sie hier Raum zur Erholung und Entspannung, der Ihre Sinne belebt und den Alltag entschleunigt.
Gleichzeitig profitieren Sie von einer hervorragenden Infrastruktur, die alle wichtigen Einrichtungen für das tägliche Leben bereithält. Geschäfte, Schulen und ärztliche Versorgung sind in wenigen Minuten erreichbar und tragen dazu bei, dass es Ihnen hier an nichts fehlt.

Besonders reizvoll ist die grenznahe Lage zu den Niederlanden, die spannende Ausflüge und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten bietet.

Nur einen Katzensprung entfernt finden Sie beliebte Ausflugsziele wie die Städte Sittard und Maastricht, die mit ihrem lebendigen Kulturangebot und ihrer kulinarischen Vielfalt begeistern. Auch die Naturlandschaften des Nationalparks De Meinweg bieten sich für erholsame Spaziergänge und ausgiebige Radtouren an.

In Birgden erwartet Sie eine Wohnlage, die durch freundliche Nachbarschaft und eine herzliche Atmosphäre besticht - ein Ort, an dem sich Familien, Paare und auch Ruhesuchende gleichermaßen wohlfühlen. Die Umgebung lädt Sie ein, an einer Tradition teilzuhaben, die von Gemeinschaftsgefühl und kultureller Vielfalt geprägt ist, und verspricht Ihnen einen Wohnsitz, an dem Sie das Beste aus beiden Welten genießen können: naturnahe Idylle und urbane Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Energie und Bauzustand

Energieausweis

  • Baujahr1916
  • Zustand der ImmobilieMassivhaus, Gepflegt
  • HeizungsartZentralheizung
  • Wesentliche EnergieträgerÖl

Preise

Kaufpreis
329000 €
1.966,53 €/m²
Provision für Käufer
provisionsfrei; Keine zusätzliche Käuferprovision.

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Der Quadratmeterpreis dieser Immobilie ist durchschnittlich für diese Gegend.
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1.966,53 €/m²
Niedrigster Wert in der Region
907 €/m²
Höchster Wert in der Region
3.514 €/m²
Der angegebene Quadratmeterpreis wurde von AVIV Germany automatisch anhand des angegebenen Verkaufspreises und der angegebenen Quadratmeterzahl des Objektes berechnet. Der Vergleichswert basiert auf den verfügbaren Marktwerten zu Objekten ähnlicher Beschaffenheit und Lage. Diese Angaben können eine gutachterliche Bewertung nicht ersetzen, da diese immer auch vom Zustand und der Lage des konkreten Objektes abhängig ist.

Finanzierung

(Empfehlung: 20% der Gesamtkosten)
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monatliche Rate
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Von immowelt errechnet mit: 2 % Tilgungsrate, 3,7 % Sollzins und deinem Eigenkapital.

Weitere Informationen

Sonstiges Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 5 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 20 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 14 Busminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 10 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrradminuten
Düsseldorf - 50 Fahrminuten
Köln - 69 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5771"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 5, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1 Sonstiges: frei werdend

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reimann&wolff IMMOBILIEN GmbHGewerblicher Anbieter
Heerstraße 44, 52525 Waldfeucht
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3 Jahre Partnerschaft
Herr Patrick Reimann
Herr Patrick ReimannDein Kontakt
Online-ID: 2gqma5u
Referenznummer: 5771
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