Gut erhaltenes Bauernhaus im alten Ortskern mit direkt angrenzendem Stallgebäude
Zum Verkauf steht ein gut erhaltenes Bauernhaus mit angrenzendem Stallgebäude und großzügigen Nebengebäuden auf einem 3.551 m² großen Eigentumsgrundstück in der Gemeinde Tosterglope.
Die Immobilie hat ca. 163 m² Wohnfläche im Erdgeschoss, die sich auf eine räumliche Diele, 3 Zimmer, ein Wohnzimmer, einen Flur, eine Küche sowie ein Duschbad verteilen. Hinzu kommen noch ein Flur, ein WC, ein Duschbad, ein Abstellraum sowie ein Wäscheraum im angrenzenden Wirtschaftstrakt. Die ca. 101 m² große Wohnfläche im Dachgeschoss verteilt sich auf einen Flur, 4 Zimmer, ein WC und ein Duschbad.
Zusätzlichen stehen ca. 217 m² Nutzfläche im Erdgeschoss, im s.g. Wirtschaftsteil des Gebäudes, zur Verfügung. Darin enthalten sind ein Heizungsraum, ein Abstellraum und ein Stall. Der Hauptanteil von ca. 217 m² erstreckt sich auf den direkt angrenzenden Stalltrakt. Von Vorteil ist, dass man vom Wohnhaus einfach in den Stall zu seinen Tieren gelangen kann ohne dafür das Gebäude verlassen zu müssen.
Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Nutzfläche von ca. 207 m² im Dachgeschoss. Hier gibt es neben 2 Abstellräumen noch einen umfangreichen Boden, wo bisher Heu und Stroh eingelagert wurde.
Das Bauernhaus wird mit zwei Heizungen betrieben. In erster Linie heizt der Brötje Holzvergaserkessel (Scheitholzheizung) aus dem Jahre 2006, kombiniert mit der Ölheizung von 2002. Das bedeutet, wenn die Temperatur in der Holzheizung sinkt, dann springt die Ölheizung an, damit kein Leerlauf entsteht, wenn kein Holz nachgelegt worden ist.
Zu den Nebengebäuden gehört ein umgebauter ehemaliger Schweinestall, der u. a. auch 2 Garagen beinhaltet, und eine sehr große Remise.
Es besteht die Möglichkeit eine 1ha große Ackerfläche zu pachten und ggf. als Weidefläche umzunutzen. Diese liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Zu dieser gepflegten landwirtschaftlichen Hofstelle gehört auch ein großer und schön angelegter Garten auf einem Eigentumsgrundstück.
Was für den zukünftigen Eigentümer ebenfalls sehr interessant sein könnte:
"Förderung privater Vorhaben" - Textlicher Auszug der Gemeinde Tosterglope
Revitalisierung oder Umnutzung von ortsbildprägenden Gebäuden infolge des Strukturwandels sind Gebäude von landwirtschaftlichen Betrieben, aber insbesondere auch auf ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen, vielfach untergenutzt oder leerstehend. Mit Blick auf die zu wahrende dörfliche Struktur ist ihre Erhaltung wichtig, so dass in diesen Fällen neben erhaltenden Maßnahmen auch eine neue Funktionszuweisung innerhalb des Gebäudes gefördert werden kann. Das Land fördert die Revitalisierung (Wiedernutzung) leerstehender oder die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlicher ortsbildprägender Gebäude für Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrs-, Freizeit oder gemeinschaftliche Zwecke. Förderfähig sind z.B. der - die Revitalisierung der Wohnfunktion (nach Gebäudeleerstand von mind. 2 Monaten) oder - der Um- und Ausbau untergenutzter oder leerstehender Gebäude mit neuer Funktionszuweisung, z.B. für Wohn- oder für gewerbliche Zwecke (Dienst-leistungsbetriebe, Ferienwohnungen etc.). Auch bei Umnutzungen muss der bauzeitliche Charakter des Wirtschaftsgebäudes erhalten bleiben. Mit der Beantragung ist bei geplanter Fremdvermietung ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse mit Aussagen zur Nachfrage (z.B. vergleichbare Angebote in der Region) und mit einem Beleg der Wirtschaftlichkeit (z.B. Tabelle mit Darstellung der Amortisation) vorzulegen.
Maßnahmen an Altgebäuden können mit bis zu 40 % der förderfähigen Nettokosten gefördert werden. Gemeinnützige Vereine (Nachweis Finanzamt) können mit bis zu 75 % gefördert werden.
. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung 50.000 Euro für ein Objekt. Bei Revitalisierungen von leerstehenden oder bei Umnutzungen von ortsbildprägenden Gebäuden können bis zu 150.000 Euro gewährt werden.
. Die Fördersumme muss mindestens 2.500 Euro betragen; d.h. eine Mindestinvestition von 6.250 Euro netto (rd. 7.500 EUR brutto) ist notwendig.
. Bis zu einer Fördersumme von unter 100.000 Euro genügt die Vorlage von einem Kostenangebot pro Gewerk. Liegt die Fördersumme höher, müssen drei Vergleichsangebote pro Gewerk (ab 25.000 EUR Umfang) vorliegen (auch Absagen werden berücksichtigt).
. Planungsleistungen (z.B. bei Umbauten) sind (mit Ausnahme der Leistungsphase LP 9 Objektbetreuung) förderfähig, wenn drei Angebote abgefragt wurden. Im Vorfeld der Bewilligung dürfen sie die LP 7 und 8 noch nicht umfassen; diese sind erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides zu beauftragen (ggfs. Staffelvertrag vereinbaren).
. Bei Eigenleistungen ist lediglich das Material förderfähig. Ausnahme: Bei gemeinnützigen Vereinen kann der eigene Arbeitseinsatz mit 60 % des Handwerkernettolohnes in die förderfähigen Kosten eingerechnet werden.
Quelle:
https://www.tosterglope.de/infoblatt-foerdermoeglichkeiten-privater-antragsteller/
Das sind sehr viele interessante Fakten, die für diese Immobilie sprechen. Vereinbaren Sie gern einen Besichtigungstermin und überzeugen sich selbst.