Sonstiges
Termin zur Angebotsabgabe: 11.10.2024
Teaser: 360°-Besichtigung
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Nähere Informationen zum Objekt finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Heilsbronn zählt zum erweiterten Einzugsbereich des Verdichtungsraumes Nürnberg und verfügt damit über eine gute Verkehrsinfrastruktur (S -Bahnhaltestelle, Bundesstraße B14 und Anbindung an die Autobahn A6).
Region: Mittelfranken
Flurstück: 185
Gemarkung: Heilsbronn
Hinweis zur Vergabe: Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für "Historisches Verwaltungsgebäude in Heilsbronn, Ansbacher Straße 2" . Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Postanschrift des Ansprechpartners: RV Mittelfranken
Kobergerstr. 62
90408 Nürnberg
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: 9195-27-1
Planungs- und Baurecht: Das Grundstück befindet sich nicht im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes. Das Grundstück liegt im Innenbereich, sodass das Baurecht nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Sonstiges: Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.Der Käufer kauft das Grundstück mit dem vorhandenen Zubehör und dem vorhandenen Aufwuchs. Die Räumung und Entsorgung von übrigem Inventar hat der Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Aufwendungen werden nicht erstattet. Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers.Der Verkäufer haftet nur für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück. Solche sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt.Sämtliche mit der Urkunde und Ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten, Gebühren, Auslagen und die anfallenden Steuern trägt der Käufer.
Stichworte
Bundesland: Bayern, Flurstück: 185