RARITÄT: BAULANDRESERVE ALS BAUTRÄGERLIEGENSCHAFT IN TOLLER WOHNLAGE MIT ABBRUCHHAUS ODER ALTBESTAND
Lage, Lage, Lage sind wohl jene Parameter, welche Grundstücke wie jenes am besten beschreiben, denn Grundstücke wie diese sind sehr rar geworden, in dieser Lage und Konfiguration kaum mehr am Markt zu finden. In toller Wohnlage in der Stadtgemeinde Herzogenburg gelangt dieses große, stark sanierungsbedürftige Anwesen als Projektliegenschaft bzw. mit viel Potential für Bauträger zum Verkauf. Vermutlich ist ein Abbruch des Altbestandes und ein Neubau wirtschaftlich empfehlenswert bzw. wäre ein Erwerb auch als Baugrundstück oder Kapitalanlage möglich. Eine Sanierung des Anwesens ist aufgrund der Höhe des Investitionsvolumens lediglich für Liebhaber eine Option.
Ein weiterer Parameter, welcher für das Grundstück spricht, ist, dass kein Bauzwang vorhanden ist, die Gesamtliegenschaft als Bauland-Agrargebiet (BA) gewidmet ist und somit vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, wie eine weitere Bebauung oder eine sichere Wertanlage zulässt. Einen Bebauungsplan gibt es seitens der Stadtgemeinde Herzogenburg keinen, damit orientieren sich die Bebauungsvorschriften an der NÖ Bauordnung.
Die Liegenschaft ist prädestiniert, um ein Bauträgerprojekt zu entwickeln, auch für Anleger bietet sich neben Bauträgern eine gute Investitionsmöglichkeit, da kein Bauzwang besteht.
Die Weinberge und Felder der Region laden zu ausgedehnten Spaziergängen, um sich bestens von einer anstrengenden Arbeitswoche zu erholen. Die Nähe zu Krems, Sankt Pölten und Tulln sowie die Lage inmitten des schönen Hügellandes, eingebettet zwischen Weinbergen, Feldern und die Nähe zu den Donauauen bietet sehr hohe Lebensqualität.
Nützen Sie diese einmalige Gelegenheit und fordern Sie ein unverbindliches Exposé an, um sich einen ersten Eindruck dieser Liegenschaft machen zu können!
Gerne übermitteln wir Ihnen ein unverbindliches Exposé mit der Adresse sowie sämtlichen Detaildaten zur Liegenschaft. Wir bitten Sie jedoch aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer dazu, Ihre vollständige Wohnadresse im Anfrage-Text der jeweiligen Internetplattform einzutragen.
???Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer/Vermieter, nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.