Frohnau - Grundstück mit Abrissgebäude zu verkaufen
Das Grundstück ist als Hammergrundstück geschnitten mit einer schmalen Zuwegung von der Anliegerstraße (30 m x 1,5 m). Die Zuwegung ist zudem durch ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht für das vordere Grundstück belastet.
Es ist im hinteren Grundstücksbereich mit einem a b r i s s r e i f e n, unterkellerten, massiven, eingeschossigen Einfamilienhaus (BJ ca. 1984) mit ausgebauten Dachgeschoss bebaut. Das Einfamilienhaus weist einen maroden baulichen Zustand auf, so wurden u.a. folgende Mängel festgestellt:
- defekte Innentreppe, es fehlen mehrere Stufen - Keller steht unter Wasser - nahezu fast jedes Bauteil weist Schäden auf - Witterungsschäden an den Fenstern - fehlende Fensterbretter - defektes Fenster, Fensterscheibe gebrochen - defekte Regenrinne - Nässeschäden an Wänden, Böden und Decken - defekte Ölheizung (unbeheizt) - Öltank auf dem Grundstück, Leckanzeiger für Behälter defekt und elektrisch nicht angeschlossen - Mängelbeseitigung durch Fachbetrieb und Nachprüfung durch Sachverständigen nach AwSV erforderlich - Prüfbericht nach AwSV liegt vor.
Es besteht für das Grundstück ein Bebauungsplan XX-25 m, so sind u. a. eingeschossige und offene Bauweise, GRZ 0,2 und GFZ 0,3 dort festgelegt. Weiterhin liegt es im Geltungsbereich des Erhaltungsgebietes Frohnau.
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Nadelbäume, Büsche und Sträucher. Es ist stark verwildert und ungepflegt. Die Eigentümerin ist verstorben. Der Verkauf erfolgt wie steht und liegt - über den Nachlass.
Lage
Preise
Kaufpreis
490000 €490.000 €
625 €/m²
Provision für Käufer
7,14 % inkl. gesetzl. MwSt.
Investor Insights
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Weitere Informationen
Sonstiges
Das Angebot basiert auf den Angaben des Verkäufers, ist freibleibend, unverbindlich, Irrtümer, Auslassungen sowie Zwischenverkauf vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anfragen mit Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, telef. Erreichbarkeit) bearbeiten. Im Anschluss erhalten Sie unsere Informationen zur Datenerhebung und die Belehrung zum Widerrufsrecht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein alter Abwassergruben und Schächte u. a. wegen des überwucherten Grundstückszustandes nicht eingeschätzt werden kann. Eine Grundstücksbegehung und das Betreten des Gebäudes erfolgt daher grundsätzlich auf eigenes Risiko des Interessenten und deren eventueller Begleitung.
Besichtigungstermine
nach individueller Terminabsprache