Top-Innenstadtlage! Entwicklungsgrundstück mit ca. 3.600 m² für Wohnen in Dormagen
Das zum Verkauf stehende Plangebiet verfügt über ca. 3.600 m² und befindet sich in Top-Innenstadtlage von Dormagen. Aktuell ist das Plangebiet durch veraltete Wohngebäude, Garagen bzw. kleine Lagerhallen sowie Parkplätzen genutzt und größtenteils versiegelt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich westlich ein Fitnesscenter und östlich eine viergeschossige Wohnbebauung mit Büros und Dienstleistungsbetrieben im Erdgeschoss.
Die Eigentümer haben in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt Dormagen einen ersten städtebaulichen Entwurf erstellen lassen. Der Entwurf sieht eine stadträumliche Fassung sowie die Schaffung eines Gemeinschaftshofes an das angrenzende Hotel vor. Durch diesen Hof wird das Hotel städtebaulich integriert. Der Gemeinschaftshof steht auch dem Hotel als Erweiterungsfläche für z. B. gastronomische Angebote zur Verfügung.
Südlich des Plangebiets entsteht ein giebelständiger Sonderbaukörper, welche die Bebauungsstruktur der gegenüberliegenden Straßenseite aufgreift. Drei-geschossige Koppelelemente zwischen den Giebelhäusern gewährleisten den nötigen Schallschutz. Der Entwurf sieht die Giebelhäuser mit einer vier- bis fünfgeschossigen Bauweise vor. Mit dem Konzept können ca. 65 Wohneinheiten realisiert werden. Die BFG beträgt ca. 6.383 m².
Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage mit insgesamt ca. 105 Stellplätzen untergebracht. Dadurch bleibt das Quartier autobefreit.
Ziel der Planung ist es, das Areal wohnbaulich zu entwickeln und durch Büros und Dienstleistungen im EG zu ergänzen. Lärmgrundrisse sind zu integrieren.
Die städtebaulichen Vorgaben sind:
+ Im Plangebiet soll aufgrund der integrierten Lage eine angemessene
städtebauliche Dichte erzielt werden können.
+ Es ist eine ökologisch nachhaltige Bauweise vorzusehen.
+ Die nördlich angrenzenden Gewerbehallen sind im Konzept als zukünftige
Entwicklungsfläche mit zu berücksichtigen.
+ Für das angrenzende Hotel sind ca. 45 Stellplätze in der Bestandstiefgarage
und derer Erweiterung vorzusehen.
Der geltende Regionalplan (RPD) Düsseldorf stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die angestrebte wohnbauliche Entwicklung kann somit aus der Regionalplanung entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan wird das Gebiet als Mischgebiet dargestellt. Wohn- und Gewerbenutzung sind im Verhältnis von 50/50 zulässig Eine Gewerbenutzung darf das Wohnen nicht wesentlich stören.
Das integrierte Städtebauliche Innenstadtkonzept aus dem Jahr 2020 und einen darauf aufbauenden Masterplan sollen die Innenstadt als Wirtschaftsstandort, Wohnort und Ort für Kommunikation stärken. Der Masterplan sieht eine geschlossene Bebauung mit Mischnutzung vor.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes ist im weiteren Verlauf in Abstimmung mit der Stadt Dormagen ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Fortführung des Projekts in Bezug auf die Bauleitplanung und die noch zu erstellenden Gutachten erfolgt durch den späteren Investor. Die weiteren Kosten für die Verfahrens-, Planer- und Gutachterkosten sowie den Abriss der vorhandenen Aufbauten sind vom Investor zu tragen.
Die Stadt Dormagen beabsichtigt eine Mehrwertabschöpfung mit dem zukünftigen Investor zu vereinbaren.
Die Kommunikation mit dem Stadtplanungsamt Dormagen erfolgt über unsere Firma und das Planungsbüro für Stadtentwicklung.