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Objekt: Gewerbefläche mit Lagerfläche in Weiler
Lage: Walgaustraße 22, Weiler, direkt an der Hauptstraße
Flächendaten:
Gewerbefläche: 104 m2
!!OPTINAL!!:
Lagerfläche: 68 m2
Besonderheiten:
4 Parkplätze vorhanden
Fußbodenheizung für angenehme Arbeitsbedingungen
Beschreibung:
Diese großzügige Gewerbefläche in Weiler bietet eine herausragende Gelegenheit für Unternehmen, die eine zentrale Lage in unmittelbarer Nähe zur Hauptstraße suchen. Mit einer Gesamtfläche von 104 m2. Zusätzlichenkann man eine 68 m2 große Lagerfläche dazu mieten. Hier stehen Ihnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten offen.
Die Gewerbefläche verfügt über eine Fußbodenheizung, die nicht nur für eine effiziente Wärmeversorgung, sondern auch für eine angenehme Arbeitsumgebung sorgt. Dies ist besonders in den kalten Monaten ein großer Vorteil.
Des Weiteren sind 4 Parkplätze direkt vor dem Gebäude verfügbar, was Mitarbeitern und Kunden ausreichend Parkmöglichkeiten bietet und den Zugang zur Gewerbefläche erleichtert.
Die Nähe zur Hauptstraße gewährleistet eine hervorragende Sichtbarkeit und eine gute Anbindung an den Verkehr. Dies ist besonders vorteilhaft für Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen, die auf Laufkundschaft angewiesen sind.
Die zusätzliche Lagerfläche ist ideal für die Aufbewahrung von Waren oder als Arbeitsbereich. Sie bietet Platz für verschiedene Zwecke und erweitert die Nutzungsmöglichkeiten dieser Immobilie.
Insgesamt handelt es sich um eine attraktive Gewerbefläche, die sowohl hinsichtlich ihrer Lage als auch ihrer Ausstattung überzeugt. Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebu?hr: 600,00 inkl. 20% MwSt.
Finanzamtvergebu?hrung
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.