Lagerhalle zur Miete2500 €2.500 €Nettomiete zzgl. NK
1.095 m²Lagerfläche
Lagerhalle zur Miete
2500 €2.500 €Nettomiete zzgl. NK
1.095 m²Lagerfläche
Vielseitig nutzbare Werk- und Lagerhalle im Industriegebiet Heinsberg
Im Jahre 1993 wurde diese Werk- und Lagerhalle auf einem ca. 3.700 m² großen Gewerbegrundstück errichtet. Es handelt sich um eine freitragende Halle mit einem flach geneigten, wärmegedämmten Trapezblechdach mit Lichtkuppelaufbau im Hallenbereich. Die Wände sind in "Sandwich-Bauweise" mit Aluminiumblech gefertigt. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.200 m² und teilt sich in ein Bürogebäude, eine große Halle, in die jeweils noch zwei Kühlhäuser integriert sind, sowie zwei Hochregallager auf.
Der Außenbereich ist überwiegend asphaltiert, die Grundstücksgrenzen sind ringsum mit Pflanzenbeeten eingefasst und zusätzlich mit einem massiven Stabgitterzaun umfriedet. Es stehen mehrere Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung.
Der Zugang zum Bürogebäude befindet sich auf der linken Seite des großen Vorplatzes. Das Büro mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 107 m² teilt sich auf in drei großzügige Büroräume mit Netzwerkanschlüssen, Damen- und Herren-WC, einen Aufenthaltsraum bzw. eine Küche sowie einen Abstell- und Lagerraum und den langen Flur.
Am Ende des Flurs erreicht man den Zugang zur großen Halle mit etwa 530 m² Nutzfläche. In die Halle sind zwei Kühlhäuser integriert, die jeweils ca. 70 m² und 100 m² groß sind.
Zwischen den Kühlräumen befindet sich ein geräumiger Durchgang zu den beiden Hochregallagern, die jeweils ca. 210 m² und 185 m² groß sind.
Die große Halle verfügt über zwei große Rolltore, sodass Waren und Werkstoffe problemlos rein- und raustransportiert werden können. Die Laderampe für LKW befindet sich direkt neben einem Rolltor. Der große, asphaltierte Vorplatz vor der Laderampe bietet genügend Platz zum Rangieren für große und kleinere LKW und kann straßenseitig durch ein großes, elektrisches Tor verschlossen werden.
Auf der Rückseite der Halle findet man den Kundenparkplatz mit abschließbarem Tor.
Ein solide errichtetes Hallengebäude, das für viele Nutzungsarten verwendbar ist. Die Kühlräume bieten weitre Verwendungsmöglichkeiten.
Für die Dauer von etwa zwei Jahren wird zunächst ein Untermieter zu den inserierten Konditionen gesucht. Ab dem 01.04.2027 müssen die höheren Mietkonditionen mit dem Eigentümer neu verhandelt werden. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne mehr dazu.
Die Miete beträgt zunächst 2.500 Euro pro Monat, an Betriebskosten sind 700 Euro zu zahlen - beides zuzüglich Mehrwertsteuer. ( Energieausweis in Vorbereitung).
Das Angebot wird provisionsfrei vermittelt.
Eine ausführliche Innenbesichtigung wird Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln.
Der Außenbereich ist überwiegend asphaltiert, die Grundstücksgrenzen sind ringsum mit Pflanzenbeeten eingefasst und zusätzlich mit einem massiven Stabgitterzaun umfriedet. Es stehen mehrere Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung.
Der Zugang zum Bürogebäude befindet sich auf der linken Seite des großen Vorplatzes. Das Büro mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 107 m² teilt sich auf in drei großzügige Büroräume mit Netzwerkanschlüssen, Damen- und Herren-WC, einen Aufenthaltsraum bzw. eine Küche sowie einen Abstell- und Lagerraum und den langen Flur.
Am Ende des Flurs erreicht man den Zugang zur großen Halle mit etwa 530 m² Nutzfläche. In die Halle sind zwei Kühlhäuser integriert, die jeweils ca. 70 m² und 100 m² groß sind.
Zwischen den Kühlräumen befindet sich ein geräumiger Durchgang zu den beiden Hochregallagern, die jeweils ca. 210 m² und 185 m² groß sind.
Die große Halle verfügt über zwei große Rolltore, sodass Waren und Werkstoffe problemlos rein- und raustransportiert werden können. Die Laderampe für LKW befindet sich direkt neben einem Rolltor. Der große, asphaltierte Vorplatz vor der Laderampe bietet genügend Platz zum Rangieren für große und kleinere LKW und kann straßenseitig durch ein großes, elektrisches Tor verschlossen werden.
Auf der Rückseite der Halle findet man den Kundenparkplatz mit abschließbarem Tor.
Ein solide errichtetes Hallengebäude, das für viele Nutzungsarten verwendbar ist. Die Kühlräume bieten weitre Verwendungsmöglichkeiten.
Für die Dauer von etwa zwei Jahren wird zunächst ein Untermieter zu den inserierten Konditionen gesucht. Ab dem 01.04.2027 müssen die höheren Mietkonditionen mit dem Eigentümer neu verhandelt werden. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne mehr dazu.
Die Miete beträgt zunächst 2.500 Euro pro Monat, an Betriebskosten sind 700 Euro zu zahlen - beides zuzüglich Mehrwertsteuer. ( Energieausweis in Vorbereitung).
Das Angebot wird provisionsfrei vermittelt.
Eine ausführliche Innenbesichtigung wird Ihnen einen umfassenden Überblick vermitteln.
Partnerservices
Merkmale und Ausstattung
- sofort
- 10 Stellplätze: 10 Außen-Stellplätze
- Laderampe
- LKW-Zufahrt
Lage
Energie und Bauzustand
- Baujahr1993
- Zustand der ImmobilieGepflegt
Preise
Nettomiete zzgl. Nebenkosten
2500 €2.500 €
Zusätzliche Kosten
Nebenkosten
700 €700 €
Provision für Mieter
Keine Mieterprovision zzgl. MwSt.
Keine Mieterprovision
Keine Mieterprovision
Kaution
keine Angabe
Weitere Preisinformationen
10 Stellplätze
Weitere Informationen
Sonstiges
Geschäfts- und Provisionsbedingungen:
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg Stichworte Stellplatz vorhanden, Lagerfläche: 1.095,00 m², Gesamtfläche: 1.202,00 m², Bürofläche: 107,00 m², Lage im Industriegebiet Sonstiges: EDV-Verkabelung
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg Stichworte Stellplatz vorhanden, Lagerfläche: 1.095,00 m², Gesamtfläche: 1.202,00 m², Bürofläche: 107,00 m², Lage im Industriegebiet Sonstiges: EDV-Verkabelung
Weitere Services
Anbieter der Immobilie
Online-ID: 2huvs5v
Referenznummer: 116996077#Wgqy8O

Herr Martin Spelthann
Dr. Dohmen Immobilien GmbH