Sonstiges
Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren:
Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben?
Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/
Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten
Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes.
Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)
3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen,
3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos.
Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend.
Angaben sind teils vom Eigentümer, daher ohne Gewähr unsererseits.
Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Stichworte
Nutzfläche: 220,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 6, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 2, Balkon-Terrassen-Fläche: 30,00 m²