Sonstiges
Haftungshinweise:
Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Unbefugte Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Gesamtprovision. Die objektbezogene, ausgewiesene Maklergebühr ist mit notariellem Vertragsabschluss verdient und sofort fällig. Diese Vereinbarung gilt auch, falls ein Lebensgefährte oder ein Familienmitglied bzw. Verwandter diese Immobilie erwirbt. Kommt ein anderer als der vorgesehene Vertrag (z. B. Mietvertrag) zustande, so wird die ortsübliche Gebühr zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer) provisionspflichtig tätig zu sein.
Bei Baugrundstücken geben wir Ihnen die uns gemachten Angaben und Informationen z.B. von den Auftraggebern, oder durch von uns mündliche eingeholte Informationen z.B. des örtlichen Bauamtes weiter. Für Ihr Bauvorhaben bzw. für die Planung haben Sie selbst oder durch Ihren Architekten, die dafür notwendigen Informationen anzufragen und einzuholen. Wir können für etwaige Ablehnungsgründe oder nicht durchführbare Bauerteilungen und Ausführungen keine Haftung übernehmen. Sollte Ihnen dieses Objekt von anderer Seite angeboten worden sein, bitten wir um schriftliche Nachricht mit Nachweis.
Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Für objektbezogene Angaben wird keine Haftung übernommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Grundrisse, Lagepläne und Baupläne im Exposé sind nicht maßstabsgetreu.
Dieses Exposé ist eine reine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Geldwäschgesetz:
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie der Makler nach Ihrem Personalausweis fragt...
a, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten!
b, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten!
Nach § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler Ihren Ausweis vorzulegen, um sich zu identifizieren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen!
Der Makler muß im Hinblick auf das Geldwäschegesetz folgendes erfüllen:
Der Immobilienmakler ist verpflichtet, die Identität seiner Kunden festzustellen, mit denen er eine Geschäftsbeziehung eingehen will. Das gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Identifiziert werden müssen übrigens nicht nur die Verkäufer und Kaufinteressenten selbst, sondern auch Personen, die diese vertreten.
Bei natürlichen Personen: sollte der Kunde geeignete Dokumente, also zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Pass, vorlegen können. Die im Ausweis enthaltenen Daten wie Name, Anschrift, Ausweisnummer, Geburtsname und -datum, Nationalität sowie die ausstellende Behörde muss der Makler dokumentieren. Idealerweise fertigt der Makler eine Ausweiskopie an und legt diese zu den Akten.Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG), können Sie hier nachlesen https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__3.html
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 9,40 m², Kellerfläche: 7,00 m², Hallenhöhe: 2,44 m, 3 Etagen, Lage im Wohngebiet
Sonstiges: frei werdend