Weitere Informationen
Hinweise und Bedingungen
Es handelt sich um eine befristete Ausschreibung zu einem Mindestpreis. Der
Mindestpreis beträgt 92.380,00 €. Angebote, die Berücksichtigung
finden sollen, müssen zu oder über diesem Wert platziert werden. Als Angebot muss
eine Kaufpreissumme angegeben werden. Zusätze wie „Ich biete einen
Euro mehr als der Höchstbietende!“, sind nicht gestattet.
Das Kaufangebot ist zwingend in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Kaufangebot Heidenberg 30 – Bitte nicht öffnen!“ abzugeben.
Das Angebot darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Angebote müssen zudem bis spätestens zum 03.03.2025 bei der Stadtverwaltung
Apolda eingegangen sein. Zu verwenden ist das beigefügte Angebotsformular. Mit
dem Angebot ist ein Nutzungskonzept einzureichen, das aufzeigt, wie das
Grundstück künftig genutzt werden soll und welche Ideen/Planungen zur Sanierung bestehen. Weiterhin müssen zwei ausgefüllte Hinterlegungsvereinbarungen beiliegen und der Hinterlegungsbetrag in Höhe von 750,00 € auf eines der städtischen Konten eingezahlt werden. Dieser Betrag wird im Fall der Beurkundung oder der Ablehnung des Angebotes durch die Stadt Apolda zurückgezahlt. Im Kaufangebot müssen die Namen und Kontaktdaten aller Bieter (soweit es sich um mehr als einen Bieter handelt) ersichtlich sein.
Die Stadtverwaltung ist nicht dazu verpflichtet, das Grundstück an einen Bieter zu
verkaufen und behält sich Änderungen des Ausschreibungstextes vor. Es kann zu
einer nochmaligen Ausschreibung des Grundstücks oder zur Fristverlängerung
kommen. Die Kosten, die den Bietern durch die Abgabe eines Angebots entstehen,
werden durch die Stadtverwaltung Apolda nicht getragen.
Nach erfolgter Öffnung des Angebotes werden die Bieter schriftlich über die
Annahme oder Ablehnung des Angebotes informiert. Nach der Öffnung werden die
Angebote dem Finanzausschuss und dem Stadtrat der Stadt Apolda zur
Beschlussfassung vorgelegt. Bevorzugt wird das für die Stadt Apolda
wirtschaftlichste Angebot unter Rücksichtnahme der Nutzungsidee.
Die vorgeschlagene Nutzungsidee wird Bestandteil des Kaufvertrages. Der Käufer verpflichtet sich zur Umsetzung der Sanierung/Renovierung in einem von Ihm vorgeschlagenen Zeitfenster. Die Forderung der Stadt Apolda ist es, zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wieder mindestens 8 Wohneinheiten nutzungsfähig hergestellt zu haben. Ein möglicher Kaufvertrag wird eine Vertragsstrafe und eine Mehrerlösabforderung beinhalten, die im Falle eines Verstoßes oder wesentlichen Abweichens von der im Kaufvertrag vereinbarten Nutzungsidee zum Tragen kommt. In der Regel beträgt die Frist zur Umsetzung des Konzeptes 3 Jahre. Die voraussichtliche zeitliche Planung sollte im Kaufangebot benannt werden. Sollte es zu einer durch den Käufer nicht zu vertretenden Verzögerung kommen, wird einer angemessenen Fristverlängerung zugestimmt. Sollte bis zum vereinbarten Fristende kein fortgeschrittener Sanierungsbeginn erfolgen, so steht dem Verkäufer (Stadt Apolda) zu, die Rückübereignung des Grundstücks auf Kosten des Käufers zu verlangen.
Sollte der Käufer die Investitionsverpflichtung nicht erfüllen oder wesentlich
abweichen, wird eine Vertragsstraße in Höhe von 25.000 € fällig. Sollte eine
Weiterveräußerung in unsaniertem Zustand an einen Dritten erfolgen (Sanierungsverpflichtung entsprechend Kaufvertrag noch nicht erfüllt), so ist der
Mehrerlös innerhalb der Investitionspflicht an den Verkäufer abzuführen. Dieser Dritte muss in alle Verpflichtungen, die im Kaufvertrag vereinbart wurden, eintreten. Die
Weiterveräußerung an einen Dritten bedarf der Zustimmung der Stadt Apolda und
liegt in deren Ermessen.
Alle durch den Kauf anfallenden Kosten (z.B. Notar, Grundbuchamt, Steuern, etc.)
sind durch den Erwerber/ die Erwerber zu tragen. Eine Provision, Maklerprovision oder dergleichen wird nicht fällig.
Änderungen des Ausschreibungstextes bleiben ebenso wie die Änderung der
Ausschreibungsfrist vorbehalten. Die Angaben zum Grundstück erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um die
Einladung, ein Angebot abzugeben.
Datenschutz:
https://publish.cmcitymedia.de/data/form/form.72842.1667375568.1515507626.pdf
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine sind nach Vereinbarung mit Herrn Klingelstein möglich.
Stichworte
Zustand: renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig
Sonstiges/Wohnen: Dachboden