Im nordöstlichen Teil von Götzens entsteht auf rund 630 m² Grundfläche eine kleine Energiespar-Wohnanlage mit insgesamt 6 Wohnungen auf 3 Etagen. Im Untergeschoss befindet sich eine Tiefgarage mit 7 Parkplätzen, Abstellmöglichkeit für Fahrräder und einspurige Fahrzeuge, Müll- und Technikraum sowie 6 je 5,4 m² große Kellerabteile. Ein zentrales Stiegenhaus führt in jedes Stockwerk, in welchem sich jeweils 2 Wohnungen befinden.
Beschreibung des Objektes:
Die Wohnanlage wird in Niedrigenergiebauweise errichtet. Die Beheizung der Anlage erfolgt mit einer klimafreundlichen Wärmepumpe, der dafür notwendige Strom wird hauptsächlich über eine 15 kWp-Photovoltaikanlage produziert. Jede Wohnung verfügt entweder über einen Garten mit Terrasse, einen großzügigen Balkon oder eine herrliche Terrasse. Der Zugang zu den Wohnungen im Haus 12 erfolgt über ein mittig geführtes Treppenhaus, das Haus 8 hat ein offenes Stiegenhaus, zusätzlich führt hier ein Lift von der Garagenebene in jede Wohnetage.
Die Ausstattung der einzelnen Wohnungen ist hochwertig, dies beinhaltet 3-fachverglaste Fenster und Balkon- und Terrassentüren in Aluminium-Kunststoffausführung, thermostatgesteuerte Fußbodenheizung, Bodenfliesen 1. Wahl bzw. Eichen-Parkettböden sowie hochwertige Sanitärausstattung.
Zahlungsmodalitäten:
Bekanntgabe Ihrer Kaufentscheidung durch Unterfertigung eines Kaufanbots, Zahlung eines Angeldes in Höhe von € 150,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, welches in der Folge in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die Bezahlung des restlichen Kaufpreises inkl. der Kosten für den Autoabstellplatz erfolgt nach Baufertigstellung vor Übernahme der Wohnung.
Gesetzestext Angeld:
„Das Angeld (§ 908 ABGB) wird bei Abschluss eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung der Vertragserfüllung erlegt. Tritt der Angeld-Geber aus seinem Verschulden vom Vertrag zurück, so ist das Angeld zugunsten der anderen Vertragspartei verfallen; dies gilt auch, wenn der Kaufinteressent nach erfolgtem Vertragsabschluss bei Fälligkeit des Restkaufpreises unbegründet die Zahlung verweigert, mit der Zahlung grundlos mehr als 4 Wochen nach Aufforderung durch den Treuhänder in Verzug ist oder aber unbegründet die Annahme des Kaufobjektes verweigert. Tritt der Angeld-Empfänger aus seinem Verschulden zurück, so hat er der anderen Vertragspartei das doppelte Angeld zu bezahlen. In beiden Fällen ist es nicht beachtlich, ob durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist.
Bei Erfüllung des Vertrages ist das Angeld auf die Leistung (Kaufpreis) anzurechnen.“
Die Kaufvertragserrichtung und Vertragsabwicklung erfolgt durch Herrn Rechtsanwalt Mag. Michael Mikuz in Innsbruck.
Götzens liegt auf rd. 870 m auf einer sonnigen Mittelgebirgsterrasse in unmittelbarer Nähe zu Innsbruck und bietet neben einer ausgezeichneten Infrastruktur auch alle Vorteile eines 4200-Einwohnerdorfes mit ländlichem Charakter. Viele Freizeitmöglichkeiten bieten sich hier in nächster Umgebung, wie z.B. das Freizeitzentrum Axams mit Sauna und Schwimmbad, die Axamer Lizum oder die Mutterer Alm für Ski- und Rodelfans aber auch tolle Wander- und Montainbikerouten.