Ein Denkmal, mit Nebengelass, individuell nutzbar, in Haldensleben bei Magdeburg preisgünstig zu verkaufen
Ein Denkmalobjekt mit Nebengebäude/Scheune für einen Sonderpreis an Liebhaber abzugeben.
Hierbei handelt es sich um einen eingeschossigen Fachwerkbau, der von einem steilen Satteldach überfangen wird. Fünf historische Kreuzstockfenster sowie eine nachträglich eingestellte Hauseingangstür gliedern die fachwerksichtige Trauffassade im Osten. Die vollflächig verputzte, hofseitige Außenwand wird von vier unregelmäßigen Fensteröffnungen neueren Datums charakterisiert. Der Dachraum wird über eine Luke im massiv errichteten Südgiebel erschlossen.1
Ein wohl massiv errichteter Mittelflur, zu dessen Seiten je zwei Räume aus neuzeitlich eingestellten Trockenbauwänden abgehen, charakterisiert das Gebäudeinnere. Dem Gebäudetypus eines Kolonistenhauses (vgl. u.a. Weberkolonie in Potsdam-Babelsberg) entsprechend, befindet sich am Ende genannten Flures eine aus Bruchsteinen errichtete Schwarze Küche (auch Rauchküche). Im Zuge der letzten Modernisierungskampagne im letzten Drittel
Der südliche Giebel wurde 1894 massiv aufgemauert.
Ein wohl massiv errichteter Mittelflur, zu dessen Seiten je zwei Räume aus neuzeitlich eingestellten Trockenbauwänden abgehen, charakterisiert das Gebäudeinnere. Dem Gebäudetypus eines Kolonistenhauses (vgl. u.a. Weberkolonie in Potsdam-Babelsberg) entsprechend, befindet sich am Ende genannten Flures eine aus Bruchsteinen errichtete Schwarze Küche (auch Rauchküche). Im Zuge der letzten Modernisierungskampagne im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurden bis auf die Schwarze Küche sämtliche Böden, Innenwände und Decken von modernen Oberflächen überdeckt. Bauliche Zeugnisse der friderizianischen Peuplierung des 18. Jahrhunderts, die das ehemalige Herzogtum Magdeburg und die Altmark landes- und kulturgeschichtlich nachhaltig prägten. Das o.g. Anwesen ist als authentisch überliefertes Beispiel der zweiten Ansiedlung von Kolonisten unter Friedrich II. anzusprechen. Die wirtschaftliche Rezession sowie die Zersiedlung weiter Landstriche nach dem Siebenjährigen Krieg bedingten die Neuansiedlung von rund 1.200 Kolonisten im Herzogtum Magdeburg. Zu diesem Zweck wurden in Haldensleben rund 20 "ausländische" Kolonistenfamilien, vornehmlich aus der Kurpfalz, bzw. dem Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, auf den Ackerflächen vor dem sog. Hagentor angesiedelt. Hierbei wurden den Neusiedlern Land, Bauholz, eine finanzielle Bezuschussung, die "Werb- und Enrollierungsfreiheit" sowie eine freie Religionsausübung zugesichert.
Wenngleich Kolonien in Form von Straßen- und Flurnamen nominell allerorts präsent erscheinen, sind substanziell ablesebare Hinterlassenschaften lediglich rudimentär vorhanden. Unerkannt und als typologisierte vereinfachte Bauform unterschätzt, unterlagen sie als bevorzugte, eingeschossige Eigenheime in pittoresken Straßensiedlungen mit Gärten und Innenhöfen den starken Veränderungsdruck der Gründerzeit und Nachwendezeit, stellenweise irreversibel bis zur Unkenntlichkeit verändert.
Mit seiner unveränderten Kubatur und nutzungsgeschichtlich essenziellen Ausstattungselementen, wie die sog. Schwarze Küche, ist das o.g. Anwesen als überraschend authentisch überliefertes Zeugnis von hohem Seltenheitswert und zugleich als Zeugnis für die Siedlungsgenese von herausragender stadtgeschichtlicher Relevanz.
Aus den obigen Ausführungen ergibt sich eine geschichtliche, kulturell-künstlerische sowie städtebauliche Bedeutung i.S.d. § 2 Abs. 1 DenkmSchG LSA. (Ausführungen des Denkmalamtes)
Das Grundstück mit diesem älteren leerstehenden Wohngebäude-ehemaliges Bauernhaus, welches unter Denkmalschutz gestellt wurde, und eine große Scheune steht hier zum Verkauf. Insbesondere die Möglichkeit der eventuellen Denkmalförderung und steuerlichen Abschreibung sind für zukünftige Anleger/Investoren sehr interessant.
Das angrenzende Flurstück ist optimal evtl. als Wohnbaugrundstück für altersgerechtes Wohnen mit einem Neubau für ein MFH oder EFH/Doppelhäuser nutzbar und kann ebenfalls dazu erworben werden. Die Möglichkeiten der Bebauung muss der zukünftige Eigentümer beim Bauamt vor Ort abklären. Bei Interesse für das angrenzende Grundstück ist ein schriftliches Kaufpreisangebot abzugeben.