Einfamilienhaus in 39517 Tangerhütte-Uchtdorf
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus und Nebengebäude. Das Objekt konnte vom Gutachter überwiegend nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. Das Wohnhaus war nicht zugänglich. Die straßenseitig und westlich gelegenen Freiflächen (parallele Bewertungsaufträge) werden durch das Autohaus gepflegt. Insoweit konnte hierüber die Zugänglichkeit zum Scheunengebäude ermöglicht werden. Über das Scheunengebäude konnte zusätzlich ein Raum im rückwärtigen Nebengebäude besichtigt werden. Das nur geringfügig unterkellerte, eingeschossige Wohnhaus mit ausgebautem DG (zweiteiliges Satteldach) wurde vor 1900 in Holzfachwerkbauweise mit Ausmauerung errichtet. Die Räumlichkeiten im EG teilen sich auf in Flur mit Geschosstreppe, Küche, Bad, WC-Raum, Schlaf- und Wohnzimmer. Zum DG können keine Angaben gemacht werden. Die Besonnung und Belichtung sind ausreichend. Es ist davon auszugehen, dass die Fachwerkkonstruktion und die Dachdeckung in den 1990er Jahren saniert wurden. Der nur teilweise sanierte Innenausbau ist aufgrund der Nichtnutzung bzw. der hierdurch fehlenden Instandhaltung nicht mehr nutzbar, so dass eine Modernisierung des Innenausbaus zugrunde gelegt wird. Der bauliche Zustand ist überwiegend schlecht. Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und Modernisierungsbedarf. Es sind zwei Nebengebäude vorhanden. An der westlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein ehemaliges, massiv errichtetes Scheunengebäude mit einer Grundfläche von ca. 13,50 m x 16,30 m und Satteldach mit Dachsteindeckung. An der rückwärtigen Grundstücksgrenze befindet sich ein ehemaliges, in Ziegelbauweise errichtetes Stallgebäude mit einer Grundfläche von ca. 22,00 m x 4,20 m mit Flach- oder Pultdach wahrscheinlich nebst Pappdeckung. Hinweis: Das an der westlichen Grundstücksgrenze stehende Scheunengebäude ist auf die Flurstücke 364/31 und 369/48 (parallele Zwangsversteigerungsverfahren) überbaut. Die Überbauung ist zu dulden. Die entsprechenden Gebäudeteile werden dem hier zu bewertenden Grundstück zugeordnet. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt seit längerer Zeit ungenutzt. Für eine Wiedernutzbarmachung ist eine umfassende Modernisierung des Wohnhauses erforderlich. Auch der Scheunenanbau ist nicht mehr nutzbar.
Gläubiger: Telefon: 03931/580
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Object (bitte kopieren Sie den Link in ein neues Browser Fenster): https://dein-immocenter.de/objektkatalog/7-k-7-22-stendal