Traumhafte Baugrundstücke Mitten im Weinviertel
Kurzbeschreibung
Bauplätze mitten im Weinviertel - in einem ruhigen Siedlungsgebiet - stehen traumhafte Baugrundstücke in der Größe von 478 m² bis 601 m² ab sofort zum Verkauf und warten um mit Ihrer Traumimmobilie bebaut zu werden!! Preise zwischen € 76.480,-- bis € 96.160,-- .
Objekt
Die Grundstücke liegen an einem sanft geneigten Osthang am Schulberg in Niederkreuzstetten inmitten eines absolut ruhig gelegenen Siedlungsgebietes und sind von Feldern umgeben.
Für die Grundstücke liegt bereits ein Teilungsplan vor, sie sind in natura ausgesteckt und mit Grundstücksnummern markiert und können somit jederzeit besichtigt werden.
Es ist jedoch noch keine Aufschließung mit Straßen bzw. Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden.
Folgende Grundstücke stehen zum Verkauf:
Gst. Nr. 2628/2, 485 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 77.600,-- VERKAUFTGst. Nr. 2628/3, 479 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 76.640,-- Gst. Nr. 2628/4, 478 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 76.480.-- VERKAUFT Gst. Nr. 2628/6, 601 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 96.160,-- VERKAUFT Gst. Nr. 2628/7, 520 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 83.200,-- VERKAUFTGst. Nr. 2628/9, 482 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 77.120,-- VERKAUFTGst. Nr. 2628/10, 496 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 79.360,-- VERKAUFTGst. Nr. 2628/11, 559 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 89440,-- VERKAUFT Gst. Nr. 2628/12, 567 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 90.720,-- Gst. Nr. 2628/13, 509 m² Grundfläche, Kaufpreis EUR 81.440,-- VERKAUFT
Es herrscht Bauzwang, welcher innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft der Baulandwidmung zu erfüllen ist. Die Grundstückskäufer bzw. Bauwerber müssen auch in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz begründen.
Die Käufer haben für die Grundstücke innerhalb von sechs Monaten ab Unterfertigung des Kaufvertrages um eine Bauplatzerklärung bei der Baubehörde anzusuchen. Im Zuge der Bauplatzerklärung wird die Aufschließungsabgabe durch die Baubehörde den kaufenden Parteien vorgeschrieben.
Die Höhe der Aufschließungsabgabe ist mit der Gemeinde Niederkreuzstetten abzuklären, lt. Information der Gemeinde liegt der Hebesatz bei EUR 644,-- ( Formel: Wurzel aus der Fläche x Bauklassenkoeffizent x Hebesatz).
Der Entwurf des Bebauungsplan ist bereits rechtskräftig beschlossen und kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden bzw. wird als Anhang im Exposé übermittelt.
Vertragserrichter: Mag.Franz Paul, 1040 Wien, Margaretenstraße 22