Schönes Grundstück in leichter Hanglage
Willkommen bei Bischof Immobilien!
Wir verkaufen ein schönes Baugrundstück mit süd-östlicher Ausrichtung in ruhiger Wohnlage in Schwarzach.
Die Besonderheit des Grundstücks ist die unmittelbare Lage neben einem Naturschutzgebietes mit spezieller Pflanzenwelt etc. mit unverbaubarer Aussicht.
- Lage in einer Sackgasse mit leichter Hanglage / schöner Aussicht / Nähe Wanderwege
- gute Infrastruktur / Schulen + Kindergärten / zentrale Lage Nähe Dornbirn / Autobahn
- Widmung: Bau-Wohngebiet
- rechtlich gesicherte Zufahrt vorhanden
- Anschlussmöglichkeiten an Grundgrenze / Zufahrtsbereich gegeben
- angrenzend an Naturschutzgebiet mit schöner Aussicht, wobei deshalb ca. 46 m² Biotopfläche und Hinweisbereich / Gefahrenzonenplan / braune Zone
- grundsätzlich teilbar
Konditionen auf Anfrage.
Der Verkauf erfolgt an den Meistbietenden.
Die Verkäuferseite behält sich die Annahme eines Angebotes vor.
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf
Anfrage per Mail an info@bischofimmo.at oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit über 30 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg.
Pro?tieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger.
Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit.
Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen.
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Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte:
Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH
Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag.
Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart - siehe Kaufnebenkostenübersicht.