Weitere Informationen
Provisionshinweis
1-Vergebührung des Mietvertrags: Für Mietverträge, die zu anderen als Wohnzwecken gemietet werden (Geschäftsräume, neutrale Objekte), ist eine Vergebührung in Höhe von 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, zu entrichten. Wohnraummietverträge, (abgeschlossen nach dem 10.11.2017), sind generell von der Vergebührung (gem. §33 TP 5 GebG) befreit. 2-Vertragserrichtungskosten: Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Mietvertragerrichters (Notar oder Rechtsanwalt). 3-Provision: Wohnraumvermietung (Bestellerprinzip): Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist vom Erstauftraggeber eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Gewerbliche Vermietung: Nach Unterfertigung des Mietvertrages ist eine Provision in Höhe von 1 - 3 Bruttomonatsmieten, je nach Laufzeit des Mietvertrages, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20% an die Firma Engel & Völkers Kitzbühel GmbH zu zahlen. Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis: Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM. Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). Im Falle eines Verkaufs weisen wir auf die gesetzliche Provisionsregelung hin.
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Garage vorhanden, Süd-West-Balkon/Terrasse, Gesamtfläche: 705,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 6, Anzahl der Badezimmer: 6, Anzahl Balkone: 3, Anzahl Terrassen: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 120,00 m², Bundesland: Salzburg, 4 Etagen
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung, seniorengerechtes Wohnen