2 Zimmer-Wohnung | Garten | Modern
Das Objekt, welches sich in der Wohnanlage Küchlerstraße in Feldkirch befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Lebensmittelgeschäfte, eine Busverbindung, Restaurants, den Autobahnanschluss das Zentrum und vieles mehr.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über ca. 40 m2 Wohnnutzfläche zuzüglich einem Balkon.
Raumaufteilung:
- Diele
- Badezimmer
- WM-Anschluss
- Schlafzimmer
- Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
- Balkon
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Der geräumige, helle und offene Wohnbereich ist geschickt in Funktionszonen zum Essen, Wohnen und Kochen unterteilt. Zudem wird noch eine wunderbare Einbauküche eingebaut.
Neben der praktischen Fußbodenheizung, welche sich durch die Wohnung zieht, sind dreifach verglaste Fenster verbaut worden. Diese sorgen zusätzlich für eine sehr gute Isolierung.
Das Badezimmer ist mit einer begehbarer Dusche und einem hochwertigen WC ausgestattet.
Zudem finden Sie jeweils moderne Fließen vor. Diese sehen nicht nur super aus, sondern bieten auch eine einfache Reinigung.
Das Schlafzimmer und der Wohn-/Essbereich wurden mit einem schönen Parkett versehen.
Besser leben verbindet man mit einem hohen Freizeitwert und vielen Erholungsmo?glichkeiten. Der angelegte Balkon und das komfortable Umfeld bieten die allerbeste Gelegenheit dazu.
Als Zubehör steht ein Kellerabteil zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, melden und u?berzeugen Sie sich selbst mittels eines unverbindlichen Besichtigungstermines.
Seitens der ImmoAgentur wird auf ein bestehendes wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zwischen ihr und dem/der vermittelten Dritten ausdrücklich hingewiesen.
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebu?hr: EUR 600,00 inkl. 20% MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.