Weitere Informationen
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
Kaufoptionen:
Kaufoption 1 – Hofstelle + Wiese und Wald
Flur-Nr. 417/1(Teil) ca. 6.000 m²
wird nach dem Kauf neu vermessen
Flur-Nr. 417ca. 27.500 m²
wird nach dem Kauf neu vermessen
Kaufoption 2 - (landw. Nutzflächen – Acker)
Flur-Nr. 449ca. 20.779 m²
Kaufoption 3 - (landw. Nutzflächen – Acker)
Flur-Nr. 217ca. 66.353 m²
Kaufoption 1Hofstelle - Wiese und Wald 1.900.000,00 € Verhandlungsbasis
Kaufoption 2landw. Nutzflächen – Acker; derzeit nur Pacht möglich – Kauf ab Januar 2029 möglich
Kaufoption 3landw. Nutzflächen - Acker, derzeit nur Pacht möglich – Kauf ab Januar 2029 möglich
Historie - Baugeschichte
Vierseithof; Wohnhaus, zweigeschossiger und giebelständiger, teilweise ausgemauerter Blockbau, mit vorschießendem Flachsatteldach und Giebelschroten zum Hof, bez. 1763, Dach Anfang 20. Jh. erhöht; Westflügel, ehem. Kuhstall mit Remise, zweigeschossiger, verputzter Ziegelbau, 1. Viertel 19. Jh.; Südflügel, zweitenniger Stadel, Massivbau mit Satteldach und verbretterter Ständerkonstruktion, 1. Viertel 19. Jh.; Ostflügel, ehem. Pferdestall, zweigeschossiger, verputzter Ziegelbau, um 1850; Einfahrtstor, zweiflügelige Holzkonstruktion, 19. Jh.
Der Vierseithof Algerting 15 repräsentiert einen für Niederbayern typischen Bauernhof, mit dem zur Straße hin gelegenen, 1763 datierten Wohnhaus, und drei, einen weiträumigen Hof umgebenden Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist als zweigeschossiger Blockbau ausgestattet, mit teilweiser Ausmauerung im Erdgeschoss. In seiner Gesamtheit bildet der Hof eines der größten historischen bäuerlichen Anwesen im Landkreis Passau.
Die in Familienbesitz befindliche Anlage wurde 1975 aufgegeben. 35 Jahre lang stand sie leer. Das Anwesen ist ein Paradebeispiel dafür, wie auch bei sehr geringen finanziellen Mitteln, mit Entschluss- und Tatkraft sowie einer mit langem Atem gepaarten Zähigkeit, ein vom Untergang bedrohtes Baudenkmal mit hohen fachlichen Ansprüchen bei der Baudurchführung gerettet werden kann.
Quelle: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/bauen/detailansicht-bauen/artikel/praemierte-kulturgueter.html?tx_felogin_pi1[forgot]=1#topPosition
Besonderheiten
1.Objekt
Hier bietet sich die einmalige Gelegenheit, einen historischen 4-Seit-Hof mit sehr viel Fläche, in einer traumhaft schönen Umgebung, zu erwerben. Solche Kaufmöglichkeiten bieten sich in der heutigen Zeit nur sehr selten.
Dieses außergewöhnlich schöne Wohnhaus mit seinem weitgehend erhaltenen ursprünglichen historischen Bestand von 1763 wurde nach seiner Sanierung im 2012 Jahr mit dem Denkmalschutzpreis der Hypo-Kulturstiftung ausgezeichnet.
Zwischen den Freilandflächen befindet sich ein Bachlauf, der früher mehrere Fischteiche gespeist hat. Die Teiche sind „trockengelegt“ noch vorhanden, können aber bei Nutzungsbedarf wieder instandgesetzt werden.
-Historischer 4-Seit-Hof
-Große Wiesenflächen
-Wald
-Landwirt. Nutzflächen
-Bachlauf
2.Eigennutzung / Wohnen
Das Bauernhaus ist sofort bezugsfähig!
Es sind keine Renovierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich !
Der 4-Seit-Hof ist derzeit noch bewohnt. Eine Übergabe erfolgt nach Absprache.
Eine Kontaktaufnahme soll auf Eigentümerwunsch hin, ausschließlich über unser Maklerbüro erfolgen.
3.Nutzungskonzepte
Auf Grund der Objektbeschaffenheit und Lage sind hier die verschiedensten Nutzungsmodelle vorstellbar:
-Landwirtschaftliche Hofstelle,
-Pferde- und Tierhaltung,
-Senioren-Wohnanlage,
-Mehrgenerationen Wohnanlage,
-ETW- und Miet-Wohnungen
4.Verpachtung
Folgende landwirtschaftlichen Flächen sind derzeit verpachtet:
-Flur-Nr. 417 -Ein Teil der Wiese-/Waldfläche ca. 8.500 m²jährliche Pachteinnahmen 340,00 €
-Flur-Nr. 449-Ackerfläche (Kaufoption 2)ca. 19.800 m²jährliche Pachteinnahmen 792,00 €
-Flur-Nr. 217-Ackerfläche (Kaufoption 3)ca. 66.200 m²jährliche Pachteinnahmen 3.310,00 €
Die jährlichen Pachteinnahmen belaufen sich auf insgesamt 4.442,00 €.
Die Pachtverträge laufen bis 31.12.2028.
Eine Übernahme bzw. Verlängerung der bestehenden Pachtverträge ist ebenso möglich, wie auch eine Kündigung.
Voruntersuchung / Sanierung
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ für die Nebengebäude durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für die Nebengebäude erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Fördermittel / Zuschüsse
Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Baurechtliche Hinweise
Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
mögliche Dienstleistungen
- Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
- Finanzierung