5-Zimmerwohnung mit Balkon in Bregenz, Achsiedlung, zu verkaufen (vermietet bis 30.04.2026)
Diese 5-Zimmer-Wohnung mit Balkon befindet sich im ersten Obergeschoß des Gebäudes Achsiedlungsstraße 69, 6900 Bregenz.
Alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in Kürze zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Das Naherholungsgebiet Bodensee und die Bregenzer Ache befinden sich gerade einmal einen Steinwurf entfernt.
Die Aufteilung der Wohnung sehen Sie beim beigefügten Grundriss und den Flächen.
Auf folgende Punkte weisen wir ausdrücklich hin:
- Die Wohnung eignet sich primär zur Eigennutzung
- Bei Vermietung gelten die mietrechtlichen Bestimmungen des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz)
- die Wohnung unterliegt bei Vermietung der Vollanwendung des MRG (Mietrechtsgesetz) und Teilen des WGG
- die angeführten Betriebskosten verstehen sich unter Vorbehalt, die genaue Vorschreibung erhalten Sie von der Hausverwaltung (dzt. EUR 530,21 inkl. EUR 146,05 Reparaturfonds monatlich)
- Der Reparaturfonds beträgt Stand 31.12.2023 EUR 13,226,51
- Es wird zukünftig ein Wohnungseigentumsvertrag erstellt
- 2014 wurde laut vorigem Eigentümer die Heizung vollständig erneuert
- 2022 wurde die Fassade gereinigt und gestrichen sowie das Treppenhaus und der Kellergang neu gestrichen
Die Wohnung ist bis 30.04.2026 vermietet - die Mieteinnahmen belaufen sich auf monatlich EUR 1.080,00 inkl. USt zzg. EUR 472,00 Betriebskosten.
Die Eigentümerbetriebskosten belaufen sich auf EUR 579,26 inkl. EUR 152,14 Reparaturfonds
Energieausweiswerte:
HWB: 58 kWh/m²a (C)
PEB: 193 kWh/m²a (B)
CO2: 37 kg/m²a (C)
fGEE: 1,47 (C)
Kaufpreis: Auf Anfrage
Nebenkosten:
3,5% Grunderwerbssteuer
1,1% Grundbucheintragung
1,2% Anwaltskosten inkl. 20% USt
3,6% Vermittlungshonorar inkl. 20% USt
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und stützen sich auf die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen. Flächenangaben sind ca-Angaben.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
HINWEIS gem. § 6 Abs 4 MaklerG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zwischen dem Vermittler und dem Eigentümer ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.