Weitere Informationen
Sonstiges
Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 a-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unserer Auftraggeber/Schuldner ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Grundlage der Maklerprovision/Bearbeitungsgebühr ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis.
Doppeltätigkeit: Die immvert GmbH ist berechtigt, auch für den Verkäufer und den Grundpfandrechtsgläubiger entgeltlich tätig zu sein.
Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung, ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unsere Internetseite zur Verfügung stellen.
Energieausweis
Nicht vorhanden