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Grundstück zum Kauf61700 €61.700 €14,91 €/m²
4.137 m²Grundstück
Grundstück zum Kauf
61700 €61.700 €14,91 €/m²
4.137 m²Grundstück
Herr Rüdiger Tilli
Tilli Immobilien GmbH
3,6/5Bewertung: 3,6 von 5 Sternen
Ackerland / Forst in Rees-Haldern
Forstwald in Rees im Ortsteil Halderen. Zur Zeit ist das Grundstück mit Tannenbäumen bepflanzt
Die landwirtschaftliche Fläche (ca. 4.137 m²) kann jedoch auch anderweitig landwirtschaftlich genutzt werden.
KEIN BAULAND nach § 4 BauO NRW 2018
Abmasse (gemitteltes Maß):
ca. 59,12 (Frontbreite) m x 69,98 (Tiefe) m
Anmerkung 1:
Holen Sie sich Ihre Ökö-Punkte und werten Sie Ihr Grundstück für spätere Bau- und Ausgleichsmassnahmen auf (1 Öko-Punkt ca. 4,-- Euro)
Anmerkung 2:
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Seit Januar 2019 sind mehr Vorhaben als bisher genehmigungsfrei gestellt worden. Dies dient in erster Linie der Entlastung der Behörden; sie müssen für diese Vorhaben kein Genehmigungsverfahren mehr durchführen.
Zu den genehmigungsfreien Vorhaben zählen auch für den landwirtschaftlichen Bereich wichtige Anlagen: Beispielsweise sind jetzt Gebäude bis zu 75 m³ baugenehmigungsfrei (vorher bis 30 m³). Die genehmigungsfreien Gebäude dürfen allerdings nicht als Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genutzt werden. Außerdem ist bei der Errichtung solcher Gebäude im Außenbereich immer die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen. Das heißt: Das Gebäude, etwa ein Geräteschuppen oder ein Viehunterstand, muss einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Hobbybauern dürfen solche Gebäude im geschützten Außenbereich nicht errichten.
Eine weitere Neuerung ist die Genehmigungsfreiheit von Gärfutterbehältern ohne Volumenbegrenzung. Sie dürfen lediglich 6 m Höhe nicht überschreiten. Die Neuregelung ersetzt die alte Regelung zu Flachsilos, die einer Größenbegrenzung von 50 m³ Fassungsvermögen und bis zu 3 m Höhe unterlagen. Von der Regelung umfasst sind auch die Schnitzelgruben, die teilweise regional noch vorhanden sind.
Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nunmehr ebenfalls insgesamt genehmigungsfrei. Ob der erzeugte Strom dem Eigengebrauch dient oder ins Netz eingespeist wird, ist für die Genehmigungsfreiheit unerheblich. Auch auf Gebäuden aufgeständerte PV-Anlagen darf man jetzt ohne Genehmigung errichten. Zu beachten ist hier jedoch: Die Anlagen können Mindestabstände zum Grundstück des Nachbarn erfordern, die einzuhalten sind.
Ebenfalls wichtig: Bei der Errichtung von genehmigungsfreien Anlagen sind stets die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten; das gilt für die Abstandsflächen, aber auch für die Verkehrs- und Standsicherheit sowie den Brandschutz. Dieser Grundsatz wurde in der neuen Bauordnung erstmals, allerdings lediglich klarstellend, normiert. Verstößt ein genehmigungsfreies Vorhaben dennoch gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, kann die Bauaufsichtsbehörde Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsverfügungen aussprechen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Planung bleibt unerlässlich.
Anmerkung 3:
Gewächshaus Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen (gemäß BauO NRW, § 65):
Nordrhein-Westfalen lässt Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 201 des Baugesetzbuchs dienen, ohne Baugenehmigung errichten. Diese gelten sonst wie Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Die landwirtschaftliche Fläche (ca. 4.137 m²) kann jedoch auch anderweitig landwirtschaftlich genutzt werden.
KEIN BAULAND nach § 4 BauO NRW 2018
Abmasse (gemitteltes Maß):
ca. 59,12 (Frontbreite) m x 69,98 (Tiefe) m
Anmerkung 1:
Holen Sie sich Ihre Ökö-Punkte und werten Sie Ihr Grundstück für spätere Bau- und Ausgleichsmassnahmen auf (1 Öko-Punkt ca. 4,-- Euro)
Anmerkung 2:
Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Seit Januar 2019 sind mehr Vorhaben als bisher genehmigungsfrei gestellt worden. Dies dient in erster Linie der Entlastung der Behörden; sie müssen für diese Vorhaben kein Genehmigungsverfahren mehr durchführen.
Zu den genehmigungsfreien Vorhaben zählen auch für den landwirtschaftlichen Bereich wichtige Anlagen: Beispielsweise sind jetzt Gebäude bis zu 75 m³ baugenehmigungsfrei (vorher bis 30 m³). Die genehmigungsfreien Gebäude dürfen allerdings nicht als Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genutzt werden. Außerdem ist bei der Errichtung solcher Gebäude im Außenbereich immer die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen. Das heißt: Das Gebäude, etwa ein Geräteschuppen oder ein Viehunterstand, muss einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Hobbybauern dürfen solche Gebäude im geschützten Außenbereich nicht errichten.
Eine weitere Neuerung ist die Genehmigungsfreiheit von Gärfutterbehältern ohne Volumenbegrenzung. Sie dürfen lediglich 6 m Höhe nicht überschreiten. Die Neuregelung ersetzt die alte Regelung zu Flachsilos, die einer Größenbegrenzung von 50 m³ Fassungsvermögen und bis zu 3 m Höhe unterlagen. Von der Regelung umfasst sind auch die Schnitzelgruben, die teilweise regional noch vorhanden sind.
Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nunmehr ebenfalls insgesamt genehmigungsfrei. Ob der erzeugte Strom dem Eigengebrauch dient oder ins Netz eingespeist wird, ist für die Genehmigungsfreiheit unerheblich. Auch auf Gebäuden aufgeständerte PV-Anlagen darf man jetzt ohne Genehmigung errichten. Zu beachten ist hier jedoch: Die Anlagen können Mindestabstände zum Grundstück des Nachbarn erfordern, die einzuhalten sind.
Ebenfalls wichtig: Bei der Errichtung von genehmigungsfreien Anlagen sind stets die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten; das gilt für die Abstandsflächen, aber auch für die Verkehrs- und Standsicherheit sowie den Brandschutz. Dieser Grundsatz wurde in der neuen Bauordnung erstmals, allerdings lediglich klarstellend, normiert. Verstößt ein genehmigungsfreies Vorhaben dennoch gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, kann die Bauaufsichtsbehörde Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsverfügungen aussprechen. Eine an Recht und Gesetz orientierte Planung bleibt unerlässlich.
Anmerkung 3:
Gewächshaus Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen (gemäß BauO NRW, § 65):
Nordrhein-Westfalen lässt Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 201 des Baugesetzbuchs dienen, ohne Baugenehmigung errichten. Diese gelten sonst wie Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Partnerservices
Lage
Haldern, Rees (46459)
Der Anbieter hat die genaue Adresse nicht freigegeben
Das Grundstück befindet sich in einer ländlich geprägten Lage. von Haldern.
Haldern ist ein Stadtteil der Stadt Rees (Nordrhein-Westfalen) am unteren rechten Niederrhein. Der Ort hat über 5000 Einwohner.
Zu Haldern zählen die Bauernschaften Helderloh, Heeren, Herken, Wittenhorst, Sonsfeld und Aspel.
Das Gemeindegebiet ist größtenteils sehr landwirtschaftlich geprägt. Größere Waldflächen befinden sich südöstlich des Dorfes. Zudem entstand durch jahrelangen Kiesabbau im südwestlichen Teil des Ortes das Naherholungsgebiet Reeser Meer.
Haldern wird durch die Landesstraße 7 (L7), ein ehemaliger Teil der Bundesstraße 8 (B8) an das Fernstraßennetz angebunden. Die Bauerschaften Helderloh und Wittenhorst grenzen an die A 3 (E 35) an. Nahegelegene Autobahnabfahrten sind die Anschlussstellen Rees/Isselburg und Hamminkeln/Bocholt.
Der Haltepunkt Haldern (Rheinl) liegt an der zweigleisigen elektrifizierten Bahnstrecke Oberhausen–Arnhem. Dort hält im Schienenpersonennahverkehr stündlich der RE 19 (Rhein-IJssel-Express).
Haldern ist ein Stadtteil der Stadt Rees (Nordrhein-Westfalen) am unteren rechten Niederrhein. Der Ort hat über 5000 Einwohner.
Zu Haldern zählen die Bauernschaften Helderloh, Heeren, Herken, Wittenhorst, Sonsfeld und Aspel.
Das Gemeindegebiet ist größtenteils sehr landwirtschaftlich geprägt. Größere Waldflächen befinden sich südöstlich des Dorfes. Zudem entstand durch jahrelangen Kiesabbau im südwestlichen Teil des Ortes das Naherholungsgebiet Reeser Meer.
Haldern wird durch die Landesstraße 7 (L7), ein ehemaliger Teil der Bundesstraße 8 (B8) an das Fernstraßennetz angebunden. Die Bauerschaften Helderloh und Wittenhorst grenzen an die A 3 (E 35) an. Nahegelegene Autobahnabfahrten sind die Anschlussstellen Rees/Isselburg und Hamminkeln/Bocholt.
Der Haltepunkt Haldern (Rheinl) liegt an der zweigleisigen elektrifizierten Bahnstrecke Oberhausen–Arnhem. Dort hält im Schienenpersonennahverkehr stündlich der RE 19 (Rhein-IJssel-Express).
Preise
Kaufpreis
61700 €61.700 €
14,91 €/m²
Provision für Käufer
3,57 % zu zahlen vom Käufer inkl. 19 % MwSt.
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Online-ID: 28zgj56
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