Intimes Wohnen im Grünen! Für die Öffentlichkeit nicht einsehbar!
Dieses, von der Öffentlichkeit nicht einsehbare Grundstück (Flurstück 116/15) erlaubt laut gültigem Bebauungsplan ein neues Haus mit einer maximalen Grundfläche von ca. 100,8 Quadratmetern und eine maximalen Geschosswohnfläche von 135 Quadratmetern. Im Frühjahr begeistern die Singvögel. Werden sie im Winter gefüttert, so fliegen diese fast bis ans Haus.
Diese maximale Größe der Bebauung ist via der gültigen GRZ und GFZ im Bebauungsplan sowie in einer Teilungserklärung (ideelle Teilung) geregelt. Grenzsteine sorgen hier für Eindeutigkeit. Aktuell steht dort noch ein entsprechendes Haus, welches der Verkäufer nach dem Verkauf beim Notar sofort (!) abreissen würde. Ein andere Handhabung dieses Vorgehens ist denkbar. Ein Bauantrag könnte noch in 2024 gestellt werden.
Der Pfeifenstil ist bereits eingefriedet und vom Nachbarn durch einen eindrucksvollen Bewuchs in erstaunlicher Höhe abgeschottet. Auf dem liebevoll angelegten Grundstück wurde einst ein Carport mit drei Stellplätzen und einem Abstellraum sowie ein weiteres Carport gebaut. Aus neutraler Sicht sind diese optimal platziert und könnten bei einem Neubau erhalten bleiben. Im großen Carport ist ein Drehstromanschluss (380 Watt) vorhanden. Diese KFZ Unterstellmöglichkeiten und bereits angelegte, große Wendeplatz werden Autoliebhaber mit Sicherheit begeistern. Der Baum- und Strächerbewuchs auf dem Grundstück ist laut Bebauungsplan zu erhalten. Viele, aufwendig platzierte Granitseine trennen auf dem Grundstück bestimme Flächen voneinander ab (z.B. Beet / Rasen). Das Haus muß an die öffentliche Kanalisation angebunden werden. Der Pfeifenstil des Grundstückes verfügt über das notwendige Gefälle dafür.
Wir bitten um Verständnis, dass wir eine gewisse Intimität, die genau das Grundstück auszeichnet, auch hier wahren möchten.