Großes Baugrundstück mit übergangsweise nutzbarem Kleinhaus
Das Grundstück, auf dem um 1930 ein Siedlerhaus errichtet wurde, hat eine Größe von ca. 1078 m². Es ist rechteckig geschnitten. Die Straßenfront beträgt ca. 18 Meter, die Grundstückstiefe beläuft sich auf ungefähr 58 Meter. Die Umgebungsbebauung präsentiert sich sehr aufgelockert mit verschiedenartigen Haustypen aus unterschiedlichen Baujahren. Damit ergeben sich auch für dieses Grundstück sehr interessante Bebauungsmöglichkeiten. Ein großzügiges Einfamilienhaus im Bungalowstil ist genauso denkbar wie eine attraktive Stadtvilla. Eventuell ist auch die Errichtung eines Doppelhauses genehmigungsfähig. Aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und der von der Gemeinde angestrebten Mindestgröße von 600 m² für ein Grundstück ist eine Teilung und die Errichtung von zwei Wohnhäusern wahrscheinlich nicht möglich. Das Baurecht zur Verwirklichung der eigenen Ziele sollte im Vorfeld mit der Gemeinde Neuenhagen abgestimmt werden.
Das um 1930 als Holzsommerhaus errichtete, ca. 1940 zum Einfamilienhaus umgebaute und um 1973 erweiterte Gebäude befindet sich im hinteren Grundstücksbereich und wurde bis vor kurzem genutzt. Das Wohnhaus verfügt über 2,5 Zimmer, Küche und Bad und weist eine Wohnfläche von ca. 50 m² auf. Es ist nicht unterkellert. Die nach 1990 durchgeführten Modernisierungen (Dach, Fenster) trugen ein wenig zur Erhaltung der Substanz bei. Grundriss, Zimmeraufteilung, Ausstattung und energetischer Zustand entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an modernes Wohnen. Mit viel Enthusiasmus und handwerklichem Geschick läßt sich das Haus vielleicht wieder für die dauerhafte Nutzung herrichten. Die Alternative besteht darin, es übergangsweise im jetzigen Zustand weiter zu nutzen, im vorderen Grundstücksbereich ein modernes Wohngebäude zu errichten und das alte Haus abzureißen. Der große, davorliegende Garten ist mit Rasenflächen, verschiedenen Bäumen, Büschen und Koniferen bewachsen. Die Natur hat sich zum Teil ihren Raum zurückerobert. Um ein freies Baufeld zu bekommen, müssen einige Bäume (unter Beachtung der örtlichen Baumschutzsatzung) gefällt werden. Andere lassen sich geschickt in die Gestaltung der Außenanlagen und des Gartens integrieren.