*** BAUPLATZ IN 2. REIHE FÜR EIN EINFAMILIENHAUS IN ORTSKERNLAGE ***
Dieses Baugrundstück mit Altbestand, in beliebter Ortskernlage von Reutlingen-Sondelfingen, bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Einfamilienhaus auf einem erschwinglichen Grundstück zu realisieren. Das aktuelle Bestandsgebäude ist ein charmantes und historisches Fachwerkhaus, mit angebauter Scheune. Es besteht jedoch kein Denkmalschutz. Aufgrund der Größe, des aktuellen Zustands und der erforderlichen Maßnahmen, ist eine Sanierung aus unserer Sicht leider nicht wirtschaftlich. In dieser exponierten und werbewirksamen Ortskernlage, könnten neben des klassischen Einfamilienhauses beispielsweise auch ein Wohn- und Geschäftshaus, oder ein kleines Zweifamilienhaus (nach Prüfung und Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde). Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine Teilfläche nach Grundstücksteilung. Im Idealfall bringen Sie einen Baupartner gleich mit und könnten in 2. Reihe oder vorne an der Straße ein weiteres Einfamilienhaus bauen. Ein Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus wären auf dem Gesamtgrundstück ebenfalls machbar. Der Bebauungsplan lässt mindestens 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss zu. Um die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks voll auszuschöpfen, stellen wir gerne den Kontakt zu unseren Architekten her und beraten Sie in Kooperation mit dem Bauamt. Dieses tolle Abbruchgrundstück ist also aufgrund der zentralen Lage und der großzügigen Bebauungsmöglichkeiten nicht nur für private Bauherren oder Bauherrengemeinschaften, sondern auch für Bauträger und Investoren hochinteressant. Durch die sehr kurzen Wege zur Bushaltestelle, Apotheke, Ärzte, Bäcker, Metzger, Friseur etc., kann das Objekt nach der Neubebauung auch für ein altersgerechtes Wohnen ideal sein.
P.S.: In diesem Online-Exposé wird die Römersteinstraße als "Statistischer Bezirk" von der Stadt Reutlingen, durch Immowelt.de ausgewiesen. Das Objekt befindet sich jedoch nicht in der Römersteinstraße. Die genaue Adresse erhalten Sie durch uns bei der Besichtigung.
Die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes und die Teilung des Grundstücks, sind anteilig mit dem Baupartner für das 2. Grundstück zu bezahlen.